VG weist Klagen ab: Rathaus luchst Bauträgern Grundstücke ab Bauen & Wohnen | 09.09.2022 | Lars Bargmann

Das Freiburger Verwaltungsgericht hat die Klagen zweier Bauträger abgewiesen, die dagegen vorgegangen waren, dass die Stadtverwaltung in Kaufverträge gegrätscht war, die sie mit privaten Verkäufern geschlossen hatten. Die schriftliche Begründung wollen die Richter in den nächsten Wochen nachreichen. Ob dieses Urteil lange hält?
Die Stuckert Wohnbau AG hatte im Neubaugebiet Hinter den Gärten im Freiburger Ortsteil Tiengen für knapp zwei Millionen Euro drei insgesamt 4600 Quadratmeter große Grundstücke gekauft. Das Rathaus machte sein Vorkaufsrecht geltend und übernahm den Kaufvertrag zu gleichen Konditionen.

Nun muss diese Summe aus dem Etat von Finanzbürgermeister Stefan Breiter kommen. Die Treubau AG hatte am Ruhbankweg ein 2300 Quadratmeter großes Grundstück für 417.000 Euro erworben. Auch hier sagte das Rathaus „Danke“, jetzt übernehmen wir.

„Das Urteil hat uns sehr überrascht“, sagt Aribert Frece, Prokurist bei der Stuckert Wohnbau AG. Aus seiner Sicht war der konkrete Grund für die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht ersichtlich und er habe bis hierhin gedacht, ein solcher müsse vorliegen. Nun müsse das Unternehmen „bei jedem angebotenen Grundstück in Freiburg sehr vorsichtig sein“.

Erst Mitte Juli hatte der Gemeinderat erneut ein Vorkaufsrecht für Grundstücke zwischen Ensisheimer und Elsässer Straße beschlossen. Für das Areal liegt ein Konzept zur Weiterentwicklung innerhalb des Rahmenkonzepts „Stadtteil Mooswald“ vor. Wenn hier Grundstücke verkauft werden, wird die Stadt wieder als Käufer auftreten.

Abgesehen von den millionenschweren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, die das Aufkaufen nun mal hat, gilt auch fürs Rathaus: Eigentum verpflichtet. Auf den Grundstücken muss dann auch mal zügig gebaut werden. Sonst verkehrt sich die Strategie ins Gegenteil und es wird noch weniger Wohnraum geschaffen. Die Entwicklungen bei den Gebieten Hinter den Gärten und am Ruhbankweg sind dafür kein Zeichen.

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