Weiter Zoff im Heitersheimer Rathaus business im Breisgau | 10.11.2020 | Lars Bargmann
Bebauungsplan Staaden III: Belastete Böden, belastete Stimmung.Der Streit um rechtlich fragwürdige Grundstückskaufverträge zwischen der Stadt Heitersheim und privaten Käufern (wir berichteten exklusiv) schwelt immer weiter. Das Rathaus hat die Kanzlei Fridrich Bannasch & Partner Rechtsanwälte eingeschaltet, die Käufer lassen sich von der Kanzlei Steiger, Schill & Kollegen vertreten. „Bisher gab es noch keinen akzeptablen Vorschlag aus dem Rathaus“, sagt -Nicolas Schill, der mittlerweile acht Käufer vertritt.
Ein dem Wirtschaftsmagazin business im Breisgau vorliegendes strafrechtliches Gutachten der Kanzlei Gillmeister Rode Schmedding resümiert: „Der Abschluss der Kaufverträge erfüllt sowohl die Voraussetzungen eines Betruges als auch einer Untreue.“ Der Heitersheimer Bürgermeister Christoph Zachow, der die Angelegenheit von seinem Vorgänger Martin Löffler quasi geerbt hat, teilt auf Anfrage mit, dass er „auf Grund der noch laufenden Verhandlungen zu den von Ihnen gestellten Fragen aktuell keine Auskunft geben kann“.
Die Fraktion „Zusammen für Heitersheim“ (ZfH) zitiert in der Amtsblattausgabe der Malteserstadt vom 2. Oktober aus unserem Artikel „Rechtsstreit im Rathaus“. „Dieses rechtswidrige Vorgehen ist unserer Stadt unwürdig. ZfH fordert Aufklärung und die Benennung der Verantwortlichen. Regressforderungen gegen diese müssen nun juristisch eingeleitet werden“, so Fraktionssprecher Bernhard Walz. Wenn es zu einer strafrechtlichen Anklage käme, würde sich diese gegen Alt-Bürgermeister Löffler richten, da die Gemeinde durch den jeweiligen Bürgermeister als natürliche Person vertreten ist.
„Der Veräußerer erklärt, dass ihm nicht erkennbare Mängel, insbesondere auch schädliche Bodenveränderungen und Altlasten des Grundstücks, nicht bekannt sind.“ So steht es in den umstrittenen Kaufverträgen für Baugrundstücke im Neubaugebiet Staaden III. Unterzeichnet wurden sie 2019. Drei Jahre zuvor schon hatte das Freiburger Büro HPC fürs Heitersheimer Rathaus ein Bodengutachten erstellt. „Aufgrund eines starken Bleigehalts in der Probe MP1 sind die Auffüllungen abfalltechnisch in eine Qualitätsstufe höher als Z2 einzuordnen“, heißt es darin etwa. Z2 ist die höchst belastete Kategorie. Der Bodenaushub könne keinesfalls ohne weitere Prüfungen entsorgt werden.
Das Ringen um die Höhe des Schadensersatzes
Pikantes Detail: Im Oktober 2019 hatte ein Käufer versucht, seinen Aushub für die Baugrube bei der Deponie in Bollschweil loszuwerden. Das zuständige Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hatte die Eheleute Demirel-Akgün mit dem Hinweis abgewiesen, dass die Ergebnisse für den Parameter Blei „leider weit oberhalb des zulässigen Grenzwerts für Bollschweil“ liegen. Der daraufhin angeschriebene Bürgermeister Löffler schrieb per Mail zurück: „Das ist in der Tat auch für uns völlig überraschend. Wir nehmen uns der Sache unverzüglich an.“ Im auch Löffler bekannten HPC-Gutachten heißt es sodann weiter, dass neben „den Bleigehalten zudem die Gehalte an Arsen, Cadmium, Kupfer und Zink erhöht“ seien.
Ein Kreditinstitut hat einem Käufer schon mitgeteilt, dass der Wert des Grundstücks aus Sicht der finanzierenden Bank gemindert sei. Die hoch belasteten Böden sind wirtschaftlich, aber auch psychisch ein Problem für die Käufer. Schill geht es nun vor allem um einen „wirtschaftlichen Ausgleich für den Minderwert des Kaufgegenstands“. Die bisherigen Versuche, sich auf eine Entschädigung mit dem Rathaus-Anwalt Tobias Lieber zu verständigen und auch nach einer Behandlung des Themas in einer Gemeinderatssitzung blieben bislang ohne Erfolg. „Wir warten nun auf einen Gesprächstermin im Rathaus und werden dort vorschlagen, einen prozentualen Abschlag auf den Kaufpreis als Ausgleich zu regeln.“ Genauer wollte sich Schill nicht in die Karten schauen lassen. Aber fünfstellig werde der Ausgleich sein müssen.
Info
Die Geschichte „Rechtsstreit im Rathaus – Heitersheim verschweigt Altlasten in Kaufverträgen“ finden Sie hier: bit.ly/3eBLM4m
Montage: business im Breisgau
Map: © DE/BKG, GeoContent, Maxar Technologies, 2020
Bebauungsplan: Stadt Heitersheim