»Gegen schwarze Schafe« – Rathaus will »spürbare Bußgelder« bei Wuchermieten STADTGEPLAUDER | 25.08.2025 | Till Neumann

Begehrt und kostspielig: Wer in Freiburg wohnen will, muss oft tief in die Tasche greifen. Begehrt und kostspielig: Wer in Freiburg wohnen will, muss oft tief in die Tasche greifen.

Die Stadtverwaltung Freiburg will härter gegen zu hohe Mieten vorgehen. Bald sollen Vermietende für Ordnungswidrigkeiten angezeigt werden können. Möglich sind bis zu 50.000 Euro Geldbuße. Noch in diesem Jahr will das Rathaus startklar sein. Frankfurt am Main macht vor, wie es gehen könnte.

Es geschah am 14. Mai: Ein Vermieter ist in Frankfurt a.M. wegen zu hoher Miete verurteilt worden. Da er mehr als das Doppelte der ortsüblichen Miete verlangte, brummte das Gericht ihm Zweierlei auf: Er muss 3000 Euro zurückzahlen. Und 900 Euro Strafe blechen.

Die Strafe wirkt mild. Doch das Urteil ist ein Novum: Erstmals ist ein Vermieter wegen einer Wuchermiete bestraft worden. Auch in Freiburg dürfte man den Fall genau verfolgt haben. Hier sollen ebenfalls die Grundlagen geschaffen werden, um Vermietende zu sanktionieren.

Schon seit 2020 droht die Stadtverwaltung mit rechtlichen Schritten gegen Vermietende. Bis zu 50.000 Euro Strafe sind möglich. Doch das Verhängen ist so knifflig, dass kein Fall vor Gericht kam. Unter anderem muss das Rathaus belegen, dass Vermietende die Not eines Mietenden ausnutzen. Dafür muss zunächst die kritische Ausgangslage nachgewiesen werden: „Wir prüfen aktuell, ob sich in Freiburg eine Wohnraummangellage im Sinne des Gesetzes belegen lässt“, informiert Rathaussprecherin Tabea Krauß.

Auch Oberbürgermeister Martin Horn sind zu hohe Mieten ein Dorn im Auge: „Die Situation auf dem Mietmarkt ist sozial ungerecht.“ Bei systematischen Verstößen und Wuchermieten sollen „spürbare Bußgelder verhängt werden“. Der Instrumentenkasten werde damit erweitert, um „gezielt gegen schwarze Schafe vorzugehen“.

Engagiert: Martin Horn hofft, dass Bußgelder verhängt werden können.

Engagiert: Martin Horn hofft, dass Bußgelder verhängt werden können.

Den Gemeinderat hat die Stadtverwaltung im April zum „Missbrauch von Mietwohnraum“ informiert. Ihr Befund: „Mietüberhöhung oder gar Mietwucher sind in Freiburg zwar kein Massenphänomen, aber es gibt sie.“ Trotz großer Bemühungen stellt das Team fest: „Der einzige im Ansatz erfolgversprechende Fall wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.“

Ein weiteres Tool ist das Mietenmonitoring. Seit 2022 lässt die Stadtverwaltung von der „Mietenmonitor UG“ Online-Inserate auf zu hohe Mieten prüfen. Die Verdachtsfälle sind von 248 (2022) auf 369 (2024) gestiegen. Doch nur die Hälfte der Inserierenden konnte wegen fehlender Kontaktdaten angeschrieben werden.

„Zwischen Januar und Mai hat die Mietenmonitor 85 Fälle gemeldet“, sagt Sprecherin Krauß. In 56 Fällen habe der Verdacht auf Mietüberhöhung (20 Prozent über Vergleichsmiete) bestanden, in 29 auf Mietwucher (50 Prozent über Vergleichsmiete). „Insgesamt haben wir 61 Vermieter·innen angeschrieben. Ein Zehntel hat sich zurückgemeldet“, berichtet Krauß. Teilweise habe eine höhere Miete durch weitere Wohnungsmerkmale begründet werden können. Bei Wohngemeinschaften sei der qualifizierte Mietspiegel jedoch nicht anwendbar. Diese Lücke soll geschlossen werden. Konkrete Änderungen bleiben selten: „In einzelnen Fällen wurde die Miethöhe angepasst“, sagt Krauß.

Dass das Thema viele umtreibt, zeigt die „Mietwucher-App“ der Partei Die Linke. Bürger·innen können dort ihre Miete auf eine Überhöhung prüfen lassen. „Mit heutigem Stand haben 6.600 Menschen in Freiburg unsere App genutzt, um ihre Miete zu checken“, berichtet das Team der Bundestagsabgeordneten Caren Lay Mitte August. Knapp 30 Prozent hätten über der ortsüblichen Vergleichsmiete gelegen. Die Fälle werden ans Rathaus vermittelt.

Doch das Rathaus kann damit wenig anfangen: „56 Meldungen sind in diesem Jahr über die App eingegangen“, berichtet Krauß. Die Rückfrage nach weiteren Infos sei nur von fünf Personen beantwortet worden. „Darunter war noch kein klarer Fall von Mietüberhöhung oder gar Mietwucher“, so Krauß.

Die Baustellen im Kampf gegen hohe Mieten sind vielfältig. „Die Rechtslage ist insgesamt nicht befriedigend“, betont das Rathausteam. Doch die Frankfurter Vorreiter machen Hoffnung: „Aufgrund der neueren Rechtsprechung des Amtsgerichts Frankfurt sind die Erfolgsaussichten in Bußgeldangelegenheiten zwischenzeitlich gestiegen.“ Um den Schritt auch Mietenden zu erleichtern, wird für sie ein ausführlicher Fragebogen entwickelt. Krauß sagt: „Er soll bald angewendet werden können.“

Fotos: © FWTM/Michael Spiegelhalter; pt