»Plagiatssoftware nicht geeignet« – Wie Freiburger Hochschulen mit KI bei Prüfungen umgehen Gesellschaft | 08.04.2025 | Till Neumann

Betrug oder erlaubte Hilfe? ChatGPT ist auch bei Studierenden angesagt. Betrug oder erlaubte Hilfe? ChatGPT ist auch bei Studierenden angesagt.

Künstliche Intelligenz verändert die Hochschulwelt. Ist der Einsatz von ChatGPT und Co. bei Klausuren und Hausarbeiten erlaubt? Was tun gegen Schummelei? Solche Fragen treiben auch Freiburger Hochschulen um.

In Bayern könnte bald einer neuer KI-Wind wehen: Der Landes-Wissenschaftsminister Markus Blume kündigte im Januar an, ein Verbot von ChatGPT bei Klausuren und Hausarbeiten zu verbieten. „Künstliche Intelligenz wird nie mehr verschwinden“, betonte Blume beim Bayerischen Rundfunk. Es brauche einen „aufgeklärten Umgang“, bei Prüfungsleistungen könnten KI-Tools der Normalfall werden.

Für manche Studierende ist das schon so – auch unerlaubt. Eine Freiburgerin erzählte dem chilli 2023, wie sie an der Uni Freiburg für ihre Bachelorarbeit eine 1,3 bekam, ohne einen Satz selbst geschrieben zu haben.

An der Evangelischen Hochschule Freiburg (EH) wäre das noch heute Betrug. „In Klausuren und mündlichen Prüfungen ist die Nutzung bisher nicht vorgesehen“, sagt Sprecherin Barbara Hirth. Für Bachelor- und Masterarbeiten müssen Studierende eine „verpflichtende Eigenständigkeitserklärung“ unterschreiben. „Danach führen ausschließlich mit KI erzeugte Arbeiten zum Nichtbestehen“, so Hirth.

Anders ist es bei sonstigen Arbeiten: „Da regen Hochschullehrende die Nutzung von KI an.“ Jedoch unter der Vorgabe, dass die eigene Leistung (also die Reflexion) erkennbar und messbar sein müsse. „Wichtig ist für uns, dass Studierende in der Lehre den kompetenten und reflektierten Umgang mit KI erlernen“, sagt Hirth.

Schlaue Software könnte einiges ändern. „An der Hochschule wird überlegt, ob Prüfungsformen, in denen die Nutzung von KI-Tools kaum möglich ist, stärker zur Kontrolle des Wissenserwerbs genutzt werden sollten.“ Also bei Klausuren und mündlichen Leistungen. Derzeit werden Leitlinien dazu erarbeitet. Aktuell gilt an der EH: „Es gibt kein generelles Verbot, sondern lediglich das Verbot von Täuschungsversuchen.“

Um Betrug aufzudecken, setzt die EH auf das Urteil ihrer Dozierenden. Denn: „Es hat sich gezeigt, dass zum Beispiel Plagiatssoftware nicht geeignet ist, den Einsatz von KI zu erkennen.“ Im vergangenen Semester habe es knapp ein halbes Dutzend entdeckte Täuschungsversuche gegeben. In Verdachtsfällen werde das Gespräch gesucht. Bei klaren Fällen gelte die Prüfung als nicht bestanden. In besonders schweren Fällen drohe eine Exmatrikulation. Bisher sei das nicht vorgekommen.

Auch die Pädagogische Hochschule (PH) Freiburg berichtet von einzelnen Betrugsfällen. „Der Einsatz von KI ist je nach Prüfungsformat erlaubt, er muss aber dargelegt werden“, erklärt Sprecherin Helga Epp. Ihren Studierenden stellt die PH Richtlinien zur Verfügung. Das Dokument nennt sich „Hilfestellung zur Verwendung generativer KI-Systeme in wissenschaftlichen Arbeiten“. Es erklärt, wie richtige Quellenangaben bei KI-Nutzung gehen, wie mit KI-Übersetzungen umzugehen ist oder wie KI-Textverbesserungen kenntlich gemacht werden.

Die Universität Freiburg hält sich zu dem Thema eher bedeckt. Sprecherin Rimma Gerenstein lässt insbesondere wissen, dass die Universität den Umgang mit KI-Tools in Forschung und Studium „sinnvoll und umsichtig“ gestalte. Jede Fakultät finde passende Regelungen für die fachspezifischen Anforderungen. Lehrende und Studierende sollen für den Einsatz von KI-Tools sensibilisiert werden. 

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