Angebote im Ausnahmezustand – Kammern & Co. helfen, Betrüger attackieren Politik & Wirtschaft | 11.04.2020 | chilli

Veranschaulichung des Virus

Betriebe, Solo-Selbstständige und Freiberufler, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss durch ein Sofortprogramm vom baden-württembergischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau unterstützt.

Bei der Handwerkskammer Freiburg (HWK) sind innerhalb der ersten Woche nach Inkrafttreten mehr als 4100 Anträge eingegangen und rund 2500 Anträge an die L-Bank weitergeleitet. 50 Beschäftigte waren am letzten März-Wochenende im Einsatz, um dem Antragsansturm gerecht zu werden – fast im Minutentakt gingen weitere Anträge ein. HWK-Präsident Johannes Ullrich weiß von Betrieben, in denen sich ein dubioses Unternehmen als einzig offizielle Stelle zur Abwicklung der Soforthilfe ausgibt. Im Verlauf des Telefonats werde auf einen Link verwiesen, der nicht Teil des offiziellen Förderprogramms ist – und mit diesem Link könnten die Betrüger dann Daten abfischen.

Auch die IHK Südlicher Oberrhein hilft. Hauptgeschäftsführer Dieter Salomon hat der Plausibilitätsprüfung der Anträge oberste Priorität eingeräumt. Zwei Drittel der kompletten Belegschaft prüfen derzeit Anträge: „Wir sind der Landesregierung dankbar, dass sie die so dringend notwendige finanzielle Unterstützung für die Wirtschaft bereitstellt.“

Die Soforthilfe für Antragsberechtigte ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt (jeweils für drei Monate) bis zu 9000 Euro für Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigen; bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten, bis zu 30.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten.

Das auf Kleinunternehmer und Selbstständige spezialisierte Freiburger Softwareunternehmen Lexware hat für seine Klientel ein vielfältiges Informations- und Aufklärungsangebot zusammengestellt, das zu wichtigen Fragen rund um Arbeitsausfälle, Kurzarbeit, staatliche Hilfen und Entgeltfortzahlung Antworten liefert. Außerdem stehen neben Online-Schulungen und Handlungshilfen in Kürze auch Tools und Erweiterungen von lexoffice zur Verfügung – ein halbes Jahr lang kostenlos. „Das Kleingewerbe in Deutschland ist auf jede Hilfe angewiesen, um seine Existenz über die Krise hinaus sichern zu können. Neben schnellen finanziellen und staatlichen Hilfen brauchen sie verlässliche und verständliche Antworten auf die vielen und immer neuen Fragen, die sich stellen“, so Lexware-Geschäftsführer Jörg Frey.

Darüber hinaus hat die Regierung Finanzämter angewiesen, Steuerstundungen zu gewähren, auch Krankenkassen sind größtenteils unkompliziert bereit, Stundungen für die Sozialversicherungsbeiträge zu gewähren. Die Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei Hecht, Bingel, Müller und Partner empfiehlt, diesbezügliche Einzugsermächtigungen vorübergehend zu widerrufen.

Die Arbeitsagentur Freiburg meldet, dass derzeit gefälschte Mails an Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld im Umlauf sind. Der Absender lautet: kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de. Darin werden Arbeitgeber aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen.

Mehr Info:

www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf

www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung

www.bw-soforthilfe.de

www.hwk-freiburg.de/corona-soforthilfen

www.lexware.de/coronavirus

www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/corona

www.wm.baden-wuerttemberg.de

 

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