Business-Kolumne: Von GmbHs bis zu Ferienjobs Politik & Wirtschaft | 28.07.2018 | Erik Herr

Der Freiburger Steuerberater Erik Herr ist ein Routinier im Geschäft. Für die bib-Leser berichtet er in jeder Ausgabe über Nützliches und Kurioses, Aktuelles und Steuerbares.

Bei GmbH-Verkäufen will der Käufer oft bestehende Pensionszusagen an die bisherigen Gesellschafter-Geschäftsführer nicht mit übernehmen, obwohl dadurch der Kaufpreis eigentlich steigen müsste. Deshalb könnte im Vorfeld eine zweite GmbH („Rentner-GmbH“) gegründet werden, die sich verpflichtet, die Pensionszusagen gegen Zahlung einer Vergütung zu übernehmen. Denn wechselt nur der Schuldner einer Pensionszusage – gegen Zahlung einer Ablöse –, führt dies laut Bundesfinanzhof beim Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Voraussetzung ist, dass dem Geschäftsführer nicht das Wahlrecht zusteht, sich den Ablösungsbetrag alternativ auch an sich selbst auszahlen zu lassen.

Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Autos überlassen und die Mitarbeiter sich an diesen Kosten beteiligen, mindern sie entweder die Anschaffungs- oder die laufenden Kosten und somit in beiden Fällen den zu versteuernden geldwerten Vorteil.

Die Sommerferien stehen vor der Tür: Schüler können mit Ferienjobs in kurzfristigen Jobs unbegrenzt Geld verdienen, ohne dabei sozialversicherungspflichtig zu werden. Sie dürfen aber bei einer Fünftagewoche höchstens drei Monate arbeiten oder bei einer kürzeren Woche maximal 70 Tage im Jahr. Wird die Beschäftigung darüber hinaus fortgesetzt und dafür maximal 450 Euro gezahlt, sind die Vorschriften für Minijobs anzuwenden.www.herr-stb.de