Das Drehen an der Steuerschraube: Mathias Hecht über die wichtigsten Steuerrechtsänderungen 2020 Politik & Wirtschaft | 25.11.2019 | Mathias Hecht

Geld

Zum Jahresbeginn 2020 werden erneut vielfältige Steueränderungen gelten. Dabei geht es etwa um die Förderung der Elektromobilität, Entlastungen für Arbeitnehmer, Anpassungen an EU-Recht oder auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuergestaltungen. Die wichtigsten Steuerrechtsänderungen im Überblick.

Mobilität: Im vergangenen Juli hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf „zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen. Demnach soll es zusätzlich zur regulären Abschreibung eine Sonderabschreibung für neue Elektrolieferfahrzeuge in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten geben. Arbeitgeber können Jobtickets für Arbeitnehmer mit 25 Prozent pauschal versteuern, damit unterbleibt eine Minderung des Werbungskostenabzugs in Form der Entfernungspauschale beim Arbeitnehmer.

Die Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung der Privatnutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder eines betrieblichen extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs soll verlängert werden, ebenso die Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens sowie für die zeitweise zur Privatnutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

Schließlich soll der Hinzurechnungsbetrag bei der Gewerbesteuer für gemietete oder geleaste Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge sowie für angemietete Fahrräder, die keine Kraftfahrzeuge sind, halbiert werden. Die meisten Vergünstigungen sind allerdings befristet.

Entlastungen: Der Bund will die Einführung eines neuen Pauschalbetrages für Berufskraftfahrer in Höhe von acht Euro pro Kalendertag für die üblicherweise während einer mehrtägigen beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Übernachtung im Kfz des Arbeitgebers entstehenden Mehraufwendungen. Die Regelung soll auch für selbstständige Fahrer gelten. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sollen von 24 auf 28 Euro (bei einer Abwesenheit von 24 Stunden) und von 12 auf 14 Euro (bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden) erhöht werden.

Mathias Hecht

Mathias Hecht ist Steuerberater, Wirt- schaftsprüfer und Gesellschafter bei der Hecht Bingel Müller & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Freiburg. www.hbm-partner.de

Steuerbefreiungen oder ermäßigungen: Sachleistungen im Rahmen alternativer Wohnformen (etwa: „Wohnen für Hilfe“) sollen von der Einkommensteuer befreit werden. Für Hörbücher und E-Books soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent gelten. Die Regelungen zur Umsatzbesteuerung von Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Sozialfürsorge sollen erneuert werden – auch hier mit dem Ziel einer Entlastung.

Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuergestaltungen, zur Sicherung des Steueraufkommens sowie notwendige Anpassungen an das EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGHs umgesetzt werden. Dies sind insbesondere die sogenannten Quick Fixes, also Maßnahmen im Mehrwertsteuersystem der EU bei Direktlieferung in ein Konsignationslager, bei Reihengeschäften und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.

Der Bundesrat hat am 20. September eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf mit zahlreichen Änderungsvorschlägen abgegeben; unter anderem fordert er die Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3000 Euro pro Jahr, der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro pro Jahr, die Anhebung der GWG-Grenze (geringwertige Wirtschaftsgüter) auf 1000 Euro, eine Verminderung der Entgeltlichkeitsgrenze für verbilligte Vermietung von 66 auf 50 Prozent sowie eine Anhebung der Umsatzgrenze bei der Ist- Besteuerung auf 600.000 Euro. Die Bundesregierung prüft derzeit diese Vorschläge. Vermutlich noch im November wird der Bundestag über den – dann womöglich noch geänderten – Entwurf abstimmen.

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