Kolumne: Fools, Bitcoins und riskante Unternehmen Politik & Wirtschaft | 02.06.2018 | Erik Herr

Der Freiburger Steuerberater Erik Herr ist ein Routinier im Geschäft. Für die bib-Leser berichtet er in jeder Ausgabe über Nützliches und Kurioses, Aktuelles und Steuerbares.

Die Verluste privater Darlehen: Sie kennen das vielleicht? Sie haben einem „guten“ Freund ein privates Darlehen gegeben (3F-Finanzierung: Family, Friends and Fools) und am langen Ende kann dieser es nicht zurückzahlen. Auf der Basis eines neuen BFH-Urteils kam es nun zu einem Paradigmenwechsel: Solche Verluste können jetzt bei Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden! Vielleicht hat ein BFH-Richter Ähnliches erlebt?

Der Bitcoin: Das Handelsblatt schrieb unlängst nach der Talfahrt des Bitcoin-Kurses von 20.000 auf 10.000 Dollar: „Vielleicht ist das ja das Wesen einer virtuellen Währung: Sobald man nach ihr greift, fasst man ins Leere. Wahrscheinlich ist der Bitcoin gar nicht Teil der Finanzwirtschaft, sondern eine Spielart der Illusionskunst. Enttäuschte Anleger sollten sich mit David Copperfield in Verbindung setzen.“ Aber vor allem: Der Bitcoin ist kein steuerfreier Raum. Gewinne und auch Verluste sind Ihrem Finanzamt zu melden!

Das Umsatzsteuer-Risiko: Vorsicht ist bei Geschäften mit „Unternehmen“ geboten, die nur über eine ausländische Telefonnummer, Mail-, Büroservice- oder c/o-Adresse erreichbar sind. Denn da kann die Gefahr bestehen, dass die Umsatzsteuer von diesen nicht abgeführt wird und Strafverfolgungsbehörden diese dann von Ihnen einfordern. Deshalb im Zweifel diese Steuer einbehalten und erst dann an Ihre Geschäftspartner überweisen, sobald Ihnen ein zweifelsfreier Nachweis vom Finanzamt vorliegt, dass diese ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen!

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