Wirtschafts-Kolumne: Steuerberater Erik Herr berichtet von Geschäftsführern und Kundenbonität Politik & Wirtschaft | 10.12.2018 | Erik Herr

Der Freiburger Steuerberater Erik Herr ist ein Routinier im Geschäft. Für die bib-Leser berichtet er in jeder Ausgabe über Nützliches und Kurioses, Aktuelles und Steuerbares.

Geschäftsführer einer GmbH unterliegen grundsätzlich den Weisungen der Gesellschafter und sind deshalb als abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig anzusehen. Nicht aber solche, die auch Gesellschafter sind und durch ihren Einfluss die Geschicke der Firma bestimmen können, weil sie mindestens 50 Prozent der Anteile am Stammkapital halten.

Bei einer geringeren Beteiligung bedarf es ausdrücklicher Regelungen im Gesellschaftsvertrag über eine umfassende und unentziehbare Sperrminorität, sodass der Geschäftsführer ihm nicht genehme Weisungen ignorieren kann.

Airbnb: Die deutsche Finanzverwaltung hat Irland aufgefordert, die Daten aller Vermieter, die die dort ansässige Plattform nutzen, nach Deutschland zu melden. Finanzämter könnten also bald prüfen, ob alle darüber erzielten Einnahmen vollständig und zutreffend erklärt wurden. Bis dahin könnten strafrechtliche Konsequenzen durch eine zeitnahe Nacherklärung abgewendet werden.

Offene Rechnungen: Wie aktuell und regelmäßig mahnen Sie diese an? Prüfen Sie die Bonität vor allem Ihrer Neukunden? Beauftragen Sie in kritischen Fällen einen Anwalt oder ein Inkasso-Unternehmen? Da Ihr Unternehmen kein Kreditgeber sein sollte, können wir Ihnen hierzu in der Praxis erprobte Antworten liefern. Denn Konsequenz und Selbstdisziplin ist der einzige Weg, pünktlich und den Absprachen entsprechend Forderungen beizutreiben.

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