Wirtschaftskolumne: Von Bargeld und Umwelt Politik & Wirtschaft | 05.04.2019 | bib

Der Freiburger Steuerberater Erik Herr ist ein Routinier im Geschäft. Sein Sohn Nico Herr ist als frischgebackener Steuerberater auch in die Kanzlei gekommen. Erfahrung trifft Newcomer. Für die bib-Leser ­berichten sie über Nützliches und Kurioses, Aktuelles und Steuerbares.

Das Schätzen von Umsätzen: Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann die einzelne Aufzeichnung eines jeden Barumsatzes unzumutbar sein. Man denke etwa an die Wurststände auf dem Münsterplatz. Wird aber ein PC-Kassensystem eingesetzt, das sämtliche Kassenvorgänge einzeln und detailliert aufzeichnet, fällt die Unzumutbarkeit weg. Fehlen dann Programmierprotokolle für das Kassensystem, können Finanzämter Umsätze einfach hinzu schätzen, weil eine Manipulation dieser nicht ausgeschlossen werden kann. Dasselbe gilt, wenn nicht alle Umsätze erfasst werden. So gab es einen Fall, wo ein Wirt seine Betriebsräume per Video überwacht hatte, auf denen zu sehen war, dass Mitarbeiter Bezahlvorgänge nicht im Kassensystem erfasst hatten. In solchen Fällen können Umsätze oder Gewinne geschätzt werden – was für die Unternehmer sehr teuer werden kann.

Günstiger dagegen, weil gut für die Umwelt, wird die Besteuerung von E-Bikes, Fahrrädern oder E-Autos: Für die private Nutzung eines Elektro- oder sehr emissionsarmen Hybrid-Dienstwagens oder eines E-Bikes mit Geschwindigkeiten über 25 km/h müssen künftig nur noch 0,5 Prozent des Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Das gilt für alle Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast werden. Die Überlassung von E-Bikes (bis 25 km/h) und Fahrrädern ist nunmehr gänzlich steuerfrei!

www.herr-stb.de