Wenn Behörden Kompetenzen überschreiten: KTS-Razzia war rechtswidrig, das BMI schmallippig STADTGEPLAUDER | 25.12.2020 | Liliane Herzberg & Lars Bargmann

KTS

Am 12. Oktober hat der 1. Senat am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) eine vom Bundesinnenministerium (BMI) beim Freiburger Regierungspräsidium (RP) in Auftrag gegebene ­Razzia im Autonomen Zentrum KTS als rechtswidrig eingestuft. „Wir bitten um Verständnis dafür, dass sich das BMI vor dem Hintergrund des derzeit laufenden Abwicklungsverfahrens aktuell nicht zu Einzelheiten der Bewertung sowie Einzelfacetten der Abwicklung äußert“, heißt es auf chilli-Anfrage. KTS-Anwalt Peer Stolle fordert die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände. Auch der Freiburger Bundestagsabgeordnete Tobias Pflüger (Linke) fordert die Herausgabe von beschlagnahmten Unterlagen. In einer anderen rechtsanhängigen Sache.

25. August 2017, 5.35 Uhr. Polizisten stürmen die KTS. Sie beschlagnahmen neben Geld auch 48 Gegenstände – darunter Schlagstöcke, Böller, Messer, Spraydosen und ein Elektroschockgerät. Am 14. August hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière die linksradikale Nachrichtenseite „linksunten.indymedia.org“ verboten und Durchsuchungen gegen führende Mitglieder und in mehreren Gebäuden angeordnet. Das Ziel: Die Zerschlagung des Vereins, der von Freiburg aus das bundesweit genutzte Portal betrieben haben soll. Das Autonome Zentrum an der Basler Straße stellte dabei das mutmaßliche Vereinsheim dar.

Das Verwaltungsgericht Freiburg (VG) hatte die Durchsuchung drei Tage zuvor aufgrund der Verfügung des BMI und eines Berichts des Landesamts für Verfassungsschutz angeordnet. Das ist dem VGH-Beschluss zu entnehmen: „Die Erkenntnisse, die den Beschwerdegegner (das Land Baden-Württemberg, d. Red.) zur Annahme veranlasst haben, Herr … (Name geschwärzt, d. Red.) sei nicht nur Nutzer, sondern Mitgewahrs­inhaber der KTS-Räume gewesen (Besitz eines Schlüssels zum Haupteingang, Auftreten als Verantwortlicher gegenüber der Polizei nach einem … Brand, Bestellung eines Routers im Auftrag des KTS …) stammen nicht aus dem Vollzugs- und Ermittlungsersuchen des BMI. Sie stammen vielmehr aus einem Behördenzeugnis des Landesamts für Verfassungsschutz, das von dieser Landesbehörde erst nach dem Eingang des Vollzugs- und Ermittlungsersuchens am 17.  August 2017 erstellt wurde.“

Gegen die Razzia klagten sodann fünf vom BMI zuvor in einer Liste genannte Privatpersonen und – als Träger der KTS – auch der Förderverein Subkultur. Mit Erfolg. „Das RP Freiburg hat seine Kompetenzen überschritten, indem es einfach das KTS dem verbotenen Verein ‚linksunten.indymedia‘ zugerechnet hat, obwohl das Innenministerium überhaupt nicht davon ausgegangen ist“, sagt Stolle. Es müsse berücksichtigt werden, dass die KTS eine Vielzahl an Initiativen beherbergt, die alle betroffen waren: „Die haben sämtliche Rechner, Geld und Unterlagen mitgenommen, alles, was halt in einem Vereinszentrum anfällt, und haben so getan, als ob das alles Beweismittel sind.“

KTS

Schlagstöcke, Messer, Spraydosen: Bei der Hausdurchsuchung in der KTS (o.) 2017
beschlagnahmten die Einsatzkräfte 48 Gegenstände.

Mehr als drei Jahre lang sind die Gegenstände nun schon unter Verschluss. Er habe das BMI aufgefordert, die Sachen rauszugeben. Ob das Ministerium der Forderung nachkommt, ließ die Behörde auf chilli-Anfrage unbeantwortet. „Ich werde mich demnächst wieder mit dem BMI in Verbindung setzen und die Übergabe regeln“, so Stolle.

Nachgeben musste das BMI schon bei den ebenfalls bei der Razzia – in einer Privatwohnung – einkassierten Datenträgern der Freiburger Studierendenvertretung, mit Informationen über 25.000 Studis der Albert-Ludwigs-Universität und der Pädagogischen Hochschule (wir berichteten). Drei Jahre lang hatten die Behörden versucht, codierte Festplatten zu knacken – ohne Erfolg. Für den Anwalt Udo Kauß, der sich seit 30 Jahren mit Geheimdiensten auseinandersetzt, standen die Ermittlungen nicht im Verhältnis: „Ich halte das für ein rechtliches No-Go.“ Für Untersuchungen dieser Größenordnung fehlten den Behörden konkrete Hinweise. In August 2019 reicht die Studierendenvertretung Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg ein. Statt einer Erwiderung folgt im vergangenen Juli die Überraschung: Das BMI verkündet, es habe kein Interesse mehr an der Entschlüsselung der Daten. Man habe alle Kopien gelöscht. Kauß: „Das BMI möchte sich einer gründlichen gerichtlichen Überprüfung entziehen.“

Das Ministerium, so eine Sprecherin, habe den neuen VGH-Beschluss vom 12. Oktober „eingehend zur Kenntnis genommen und wird diesen im Rahmen etwaiger künftiger Verbotsmaßnahmen berücksichtigen“.

Stolle beobachtet eine generelle Tendenz, in solchen Verfahren die behördlichen Kompetenzen zu weit auszudehnen: „In der anwaltlichen Praxis ist das leider gang und gäbe.“ Aktuell gibt es noch einen Fall mit Verbindung nach Freiburg: Am 2. Juli drangen Polizisten morgens gegen 6 Uhr in die Wohnung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters von Tobias Pflüger, Vize-Parteivorsitzender der Linken im Bundestag, ein, drückten den Mann auf den Boden und schleppten Material in ihre Autos. „Es war auffällig, dass vor allem parlamentarische Datenträger beschlagnahmt wurden, wo Daten drauf waren aus dem Verteidigungsausschuss oder Rechercheergebnisse“, erzählt der Mitarbeiter, der anonym bleiben möchte, dem chilli. Er recherchiere viel zu rechten Netzwerken in der Bundeswehr und bei der Polizei. Der Vorwurf lautete: schwerer Landesfriedensbruch. „Da ging es um eine Auseinandersetzung in Stuttgart zwischen Antifaschisten und Nazis von der rechten Pseudogewerkschaft Zentrum Automobil. Ich war da aber überhaupt nicht anwesend.“

„Es handelt sich nicht um Einzelfälle“

Mitglieder der Zentrum Automobil hatten den Mann danach angezeigt und der Polizei Videobilder eines Mannes geschickt, der bei Auseinandersetzungen in Stuttgart in einer auffällig schwarz-weiß-grauen Jacke zu sehen war – von hinten. Im Internet hatten die Polizisten Fotos des Pflüger-Mitarbeiters mit einer ebenfalls schwarz-weiß-grauen Jacke gesehen. Von vorn. Diese Bilder reichten der Polizei, um beim Staatsanwalt erfolgreich den Durchsuchungsbeschluss zu bekommen.

„Spätestens als sie diese Jacke in der Hand gehalten haben, hätte sich herausstellen müssen, dass ich das definitiv nicht war, weil die Jacken völlig unterschiedlich sind.“ Die Durchsuchung wurde dennoch fortgesetzt. „Mein ganzes Zimmer wurde durchwühlt und die Datenträger beschlagnahmt. Die Jacke wurde am Ende interessanterweise dagelassen.“ Die Einsatzkräfte nahmen den Mann mit, nahmen auch eine DNA-Probe und behandelten ihn erkennungsdienstlich. Später wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Die Daten hat er mittlerweile wieder. „Die Aussage war, sie wurden ungesichtet zurückgegeben.“

Eine Beschwerde von Pflüger gegen die Hausdurchsuchung und die Mitnahme der Daten läuft noch. „In Deutschland ist es so, dass wenn Ermittlungen gegen Abgeordnete durchgeführt werden, oder wenn Datenträger, die die Parlamentsarbeit berühren, beschlagnahmt oder durchsucht oder abgehört werden sollen, dann muss der Bundestag gemeinsam mit einer Mehrheit abstimmen.“ Nur so könne die Immunität des Abgeordneten aufgehoben werden, erklärt der 26-jährige Mitarbeiter. „Das ist aber nicht passiert.“

Pflüger: „Bei der Durchsuchung der Privaträume meines Mitarbeiters wurden auch mandatsrelevante Unterlagen und Technik beschlagnahmt. Denn wie vom Bundestag empfohlen, arbeiten meine Mitarbeiter*innen teilweise im Home-Office. Offensichtlich hat sich die durchführende Polizei bei der ­Razzia insbesondere für Datenträger und Unterlagen interessiert. Ich habe die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die beschlagnahmten Unterlagen unmittelbar und unangetastet herauszugeben.“

Es handle sich nicht um Einzelfälle, so Stolle. „Man sollte das nicht alles hinnehmen, sondern zur Überprüfung stellen.“ Denn zuweilen operierten auch Behörden nicht in den gesetzten Grenzen.

 

Fotos: © tln, LKA Baden-Württemberg