AGB

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen der chilli Freiburg GmbH für im Online-Shop und telefonisch getätigte Bestellungen

1. Zustandekommen des Vertrags
Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder der Lieferung der bestellten Ware können wir dieses Angebot annehmen. Zunächst erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse (Bestellbestätigung). Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.

Bei der Bestellung über unseren Onlineshop umfasst der Bestellvorgang insgesamt 5 Schritte. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt geben Sie Ihre Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein. Im dritten Schritt wählen Sie, wie Sie bezahlen möchten. Im vierten Schritt wird der Versandweg gewählt. Im letzten Schritt haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, bevor Sie Ihre Bestellung durch Klicken auf „Zahlungspflichtig bestellen“ an uns absenden.

2. Speicherung des Vertragstextes

Den Vertragstext Ihrer Bestellung speichern wir. Sie können diesen vor der Versendung Ihrer Bestellung an uns ausdrucken, indem Sie nach dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ im letzten Schritt der Bestellung auf der darauffolgenden Seite auf „Drucken Sie sich hier Ihre Auftragsbestätigung aus.” klicken. Wir senden Ihnen außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten und unserem Widerrufsrecht an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.

4. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (chilli Freiburg GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 13, 79106 Freiburg, Tel.: 0761 / 76 99 83 0, Fax.: 0761 / 76 99 83 99, E-Mail: abo@chilli-freiburg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an chilli Freiburg GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 13, 79106 Freiburg zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

5. Preise, Versandkosten, Rücksendekosten bei Widerruf
Alle Preise sind Endpreise, sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Einen Mindestbestellwert gibt es nicht. Die Versandkosten sind abhängig vom Gewicht der Sendung und unter „Versandkosten“ ersichtlich. In den letzten beiden Schritten der Bestellung werden die individuellen Versandkosten für Ihre Bestellung aufgeführt.

Soweit Sie von einem bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Dies gilt auch, wenn Sie zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

6. Lieferbedingungen
Als Lieferzeiten gelten die beim Angebot angegebenen Lieferzeiten, diese beginnen mit Zahlungseingang. Bei Lieferung auf Rechnung oder Zahlung per Lastschrift beginnen die Lieferzeiten mit Annahme des Vertrages seitens des Unternehmens.
Wenn wir aufgrund der Auswirkungen von höherer Gewalt, von Betriebsstörungen oder von Gründen, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen (z.B. Paketdienste) nicht zu vertreten haben, den Auftrag ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen können, stehen Ihnen keine Ansprüche zu.

7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse durch Vorab-Überweisung oder per Rechnung. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen.

8. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gebrauchte Waren Gegenstand des Kaufvertrags sind und der Käufer nicht Verbraucher ist, wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr.

9. Streitschlichtung
Es besteht keine Verpflichtung oder Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Datenschutz
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.

Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

Ihre Rechte
Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:

chilli Freiburg GmbH
Paul-Ehrlich-Str. 13
79106 Freiburg
Deutschland
Tel.: 0761 / 76 99 83 0 // Fax: 0761 / 76 99 83 99
E-Mail: abo@chilli-freiburg.de

Links auf andere Internetseiten
Soweit wir von unserem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweisen oder verlinken, können wir keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernehmen. Da wir keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

10. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen- und Beilagenaufträge

I. Vertragsgrundlagen
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber/Anzeigenkunde) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in der chilli Freiburg GmbH (nachfolgend: Verlag) herausgegebener Printmedien bzw. der Veröffentlichung im Online-Rubrikenmarkt auf www.chilli-freiburg.de zum Zwecke der Verbreitung. Soweit nichts Besonderes bestimmt ist, gelten die AGB entsprechend für die Verteilung von Werbematerial oder Warenproben eines Auftraggebers in einer der Printmedien der chilli Freiburg GmbH.

2. Die Veröffentlichung von Anzeigen auf dem Online-Rubrikenmarkt von www.chilli-freiburg.de erfolgt durch die chilli Freiburg GmbH.

3. Auftragnehmer für alle Aufträge, die über das Onlineportal www.chilli-freiburg.de erteilt werden, ist allein die chilli Freiburg GmbH.

Verlagsdaten: chilli Freiburg GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 13, 79106 Freiburg, HRB 7713, Amtsgericht Freiburg

4. Bei einer Anzeigenaufgabe über www.chilli-freiburg.de sowie für Aufträge, die auch oder ausschließlich die Veröffentlichung in Onlinemedien umfassen, gelten ergänzend und im Zweifel mit Vorrang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt auf www.chilli-freiburg.de.

II. Inhalt und Gestaltung von Anzeigen
1. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder eine Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die per Internet erteilt wurden oder die bei Trägeragenturen, von Vertretern oder anderen Mitarbeitern der Verlage ohne Beanstandungen entgegengenommen worden sind. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

2. Sind Beilagen in Umbruch und Druck zeitungsähnlich und erwecken sie durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der verlagseigenen Printmedien, werden sie als „Fremdbeilage“ oder in ähnlicher Weise kenntlich gemacht und als Werbeblock bzw. als Anzeigenstrecke abgerechnet

3. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Textteil-Anzeigen werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

4. Der Auftraggeber hat allein dafür Sorge zu tragen, dass durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen nicht verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer in derartigen Fällen von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen. Etwaig weitergehende Schäden sind zu ersetzen, es sei denn der Auftraggeber hätte die Rechtsverletzung nicht zu vertreten. Dies kann insbesondere die Kosten einer eventuell erforderlich werdenden Gegendarstellung nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs umfassen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch diese Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

III. Veröffentlichung, Platzierung, Konkurrenzschutz
1. Der Auftragnehmer wird Anzeigenaufträge vorbehaltlich abweichender Vereinbarung unverzüglich ausführen. Eine Gewähr für die Veröffentlichung an einem bestimmten Tag wird nur übernommen, wenn der Auftragnehmer dies in Textform bestätigt.

2. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten.

3. Aufträge für Anzeigen- und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Mediums veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss unterrichtet werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

4. Wünsche des Kunden nach einer bestimmten Platzierung von Anzeigen sind nicht verbindlich, es sei denn, die Beachtung solcher Wünsche wurde in Textform zugesagt.

5. Konkurrenzschutz für Anzeigen- und Beilagenaufträge wird nicht gewährt.

IV. Übertragung von Rechten
1. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung in Print- und anderen Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank auf Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigen außer in den gebuchten Ausgaben zusätzlich auch selbst oder durch Tochter-, Schwester- sowie Partnerunternehmen online zu veröffentlichen. Hieraus ergeben sich keine weiteren Verpflichtungen des Auftraggebers. Dieser kann der weiteren Veröffentlichung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen.

3. Hat der Auftragnehmer die optische und drucktechnische Gestaltung der Anzeige für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Anzeigenvorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. Bei schuldhaften Verstößen des Auftraggebers können die Kosten der Gestaltung geltend gemacht werden.

V. Probeabzüge und Korrekturen

1. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Bei vorbehaltloser Rücksendung trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der im Einzelfall gesetzten angemessenen Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übermittlung des Probeabzugs hierauf nochmals ausdrücklich hinweist.

2. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten für von ihm zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Anfertigung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen.

VI. Preisermittlung

1. Es gilt die jeweils bei Vertragsschluss aktuelle Preisliste.

2. Sind in der Anzeigenpreisliste neben der Gesamtausgabe weitere Ausgaben, beispielsweise Themenspecials, sonstige Verlagsdruckschriften oder sonstige Insertionsmöglichkeiten mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist – sofern nicht die Hauptausgabe belegt wird – für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein eigener Vertragsabschluss zu tätigen.

3. Aus herstellungstechnischen Gründen können Anzeigenkollektive oder sonstige zu bestimmten Themen oder Anlässen erscheinende Sonderseiten oder Sonderbeilagen als einheitliche Sonderteile herausgegeben werden. Aus denselben Gründen ist nicht auszuschließen, dass Anzeigen oder Beilagen auch mit nicht belegten Themenspecials verbreitet werden. Verpflichtungen, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, entstehen dadurch nicht.

4. Für Sonderseiten oder Sonderbeilagen können besondere Ausgabeneinheiten oder -kombinationen gebildet und von der Preisliste abweichende Entgelte festgesetzt werden.

5. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.

6. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.

VII. Abruf von Anzeigen und Mengennachlass

1. Einzelanzeigen auf Abruf sind vom Auftraggeber innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Anzeigenaufträge über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen auf Abruf des Auftraggebers sind innerhalb eines Jahres seit dem Erscheinen der ersten Anzeige abzurufen, wobei die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abzurufen ist. Die Leistungspflicht zur Ausführung des Auftrags bestimmt sich nach Nr. III.1.

2. Der Auftraggeber hat nur dann rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

3. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb desselben Abschlusses während der nach Nr. VII Nr. 1 zu bestimmenden Laufzeit zur Erlangung höherer Nachlässe über die vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

Der Anspruch auf höheren Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

4. Wird die in einem Abschluss vereinbarte Anzeigenmenge aus Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, innerhalb der in Nr. VII 1. genannten Frist nicht vollständig abgerufen, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.

Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Auftragnehmers beruht.

VIII. Zahlungsbedingungen
1. Das Entgelt ist mit Veröffentlichung der Anzeige fällig; abweichende Zahlungsziele und etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen sind nach Preisliste oder abweichender Vereinbarung möglich.

2. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Vorauszahlung des Auftraggebers abhängig gemacht werden, wobei die Vorauszahlung frühestens vier Wochen vor der voraussichtlichen Veröffentlichung gefordert werden darf.

3. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren bzw. SEPA-Basislastschriftverfahren abhängig gemacht werden. Die Beträge werden jeweils innerhalb von sechs Werktagen nach Fälligkeit eingezogen.

4. Bei länger laufenden Schaltungen oder Aufträgen über mehrere Anzeigen können Rechnungen auch über einzelne Anzeigen oder Teilmengen gestellt werden. Insbesondere sind monatliche Vorschuss- oder Zwischenabrechnungen möglich.

5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden.

IX. Gewährleistung und Haftung

1. Wird eine Anzeige unleserlich, unrichtig oder unvollständig abgedruckt, so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzanzeige unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zur Nachbesserung untauglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags und nach Maßgabe von nachfolgendem Absatz 3 auf Schadensersatz. Beruht der fehlerhafte Abdruck der Anzeige auf einem Mangel der vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen, der für den Auftragnehmer nicht erkennbar war, so stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu.

2. Bei Schadensersatzansprüchen aus Garantieversprechen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3. Ist der Anzeigenvertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft, so ist der Kunde verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ansonsten ist er mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Gleiches gilt in anderen Fällen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung anzeigt.

4. Wird die bei regelmäßigem Geschäftsgang zu erwartende Veröffentlichung einer Anzeige infolge einer vom Auftragnehmer nicht nach Absatz 3 zu vertretenden Betriebsstörung, Störung des Arbeitsfriedens oder Arbeitskampfmaßnahme unmöglich, erlischt die Verpflichtung auf Erfüllung der Aufträge und Leistungen von Schadensersatz.

X. Druckunterlagen und Belege

1. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.

2. Es besteht keine Pflicht, jedem Anzeigenauftrag Anzeigenausschnitte oder Belegseiten beizufügen. Stattdessen kann an die Stelle eines Anzeigenausschnitts oder von Belegseiten auf Wunsch eine rechtsverbindliche Bescheinigung über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige treten.

XI. Ziffernanzeigen

1. Eingänge auf Ziffernanzeigen bei Abholaufträgen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden auf dem normalen Postweg oder per E-Mail weitergeleitet.

2. Dem Auftragnehmer kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Auftragnehmer kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.

3. Sperrvermerke in Zuschriften auf Ziffernanzeigen können nicht berücksichtigt werden.

XII. Provisionen

Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen und Beilagen mit amtlichen Bekanntmachungen, Anzeigen und Beilagen von Wohlfahrtsunternehmen und Vereinen, Anzeigen und Beilagen von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie diesen gegenüber zum Grundpreis abgerechnet werden.

XIII. Mindestlohn

1. Der Verlag garantiert, dass er bei Durchführung der Leistungen seine Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG und etwaigen anderen anwendbaren Vorschriften zum Mindestlohn in der jeweils gültigen Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen wird.

2. Der Verlag garantiert ferner, dass auch etwaige von seinem beauftragten Nachunternehmer sowie etwaige diesen Nachunternehmers nachgeschaltete Nachunternehmer bei Durchführung der Leistungen seine Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG und etwaigen anderen Vorschriften zum Mindestlohn in der jeweils gültigen Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen wird.

XIV. Sonstiges

1. Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrags unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Ist der Nutzer Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates unberührt, in denen der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

2. Sofern der Auftragnehmer kein Verbraucher ist, ist Freiburg im Breisgau Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die aus einem Anzeigenauftrag resultieren.

3. Es besteht keine Verpflichtung oder Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

XV. Datenschutz

1. Die chilli Freiburg GmbH erhebt die für das jeweilige Nutzungs- und Vertragsverhältnis erforderlichen Bestandsdaten. Dem Nutzer wird mitgeteilt, welche persönlichen Daten für die Bereitstellung der Dienste zwingend erforderlich sind und welche zusätzlichen Daten der Nutzer freiwillig angeben kann. Die vom Nutzer mitgeteilten Kunden- und Lieferdaten werden durch die chilli Freiburg GmbH gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden zur Vertragserfüllung verwendet und in diesem Zusammenhang soweit erforderlich auch an dritte Personen weitergegeben.

2. Mit einer ausdrücklich zu erteilenden Einwilligung können die Daten auch zu Zwecken der Werbung oder in anonymisierter Form zu Zwecken der Marktforschung herangezogen werden.

3. Der über die Vertragserfüllung hinausgehenden Datennutzung kann der Nutzer jederzeit in Textform gegenüber dem Vertragspartner oder per E-Mail an datenschutz@chilli-freiburg.de widersprechen.

Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der chilli Freiburg GmbH.