Ab ins Ausland: Freistellen lassen für den Lernaufenthalt Auslandsaufenthalt | 14.11.2022 | tmn/BZ
Eine Sprache, unbekannte Arbeitsabläufe und neue Kulturen kennenlernen: Auszubildende können von einem Auslandsaufenthalt auf vielen Ebenen profitieren. Wer in der Ausbildung Lust auf andere Länder hat, braucht aber etwas Verhandlungsgeschick, schreibt das Portal abi.de.
Zwar sei im Berufsbildungsgesetz geregelt, dass Azubis während der Ausbildung ins Ausland gehen können. Es bestehe aber kein Recht darauf. Sprich: Azubis müssen ihren Arbeitgeber überzeugen.
Dazu sollte man das Thema beim Betrieb offen und interessiert ansprechen, rät Berthold Hübers, stellvertretender Geschäftsführer der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA BIBB) in dem Beitrag. Am besten stellt man die Vorteile für das Unternehmen heraus: Etwa, dass man im Ausland neue Dinge lernt, die man mit in den Betrieb bringt.
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