Neues Gesetz, gleiche Wirkung? – Schulen sollen Regeln für Handynutzung erarbeiten Schule & Lernen | 23.09.2025 | Ioana Boltres

Schülerin mit Handy

Cyber-Mobbing, Vereinsamung, eine immer kürzer werdende Aufmerksamkeitsspanne: Eltern und Lehrer*innen beobachten mit wachsender Sorge, welche Auswirkungen Smartphones auf Kinder und Jugendliche haben. Auch die Politik hat das Problem erkannt: In Baden-Württemberg möchte die Landesregierung jetzt Schulen dazu verpflichten, klare Regeln aufzustellen.

Handys sind ein ständiges Streitthema: Zu Hause wird leidenschaftlich über Bildschirmzeiten, Videospiele und Social Media verhandelt. Auch Schulen sehen sich vor der Frage, wie sie mit Handys umgehen sollen: Ganz verbieten? Oder lieber versuchen, einen guten Umgang mit den Geräten beizubringen?

Schulen in ganz Baden-Württemberg und auch in Freiburg handhaben das sehr unterschiedlich. Bisher gab es kein Gesetz, das Regeln vorgeschrieben hat. Das soll sich jetzt ändern: Im Juni hat die Landesregierung eine Änderung des Schulgesetzes vorgeschlagen. Es soll Schulen verpflichten, bis spätestens zum Schuljahr 2026/27 Regeln für den Umgang mit Smartphones und Smartwatches aufzustellen.

„Schulen müssen sich für eine verantwortliche und altersangemessene private Nutzung von Handys in der Schule Regeln geben”, fordert Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes sind aber schwer abzuschätzen. Viele Schulen, auch in Freiburg, haben bereits Regeln aufgestellt:

Am Theodor-Heuss-Gymnasium sind Handys beispielsweise komplett verboten. Daran soll sich auch jetzt nichts ändern, denn das Gesetz sagt nur, dass die Schulen irgendeine Form von Regel finden müssen: „Diese Vorgabe haben wir bereits umgesetzt, so dass keine Neuregelung erfolgen wird”, erklärt Schulleiter Marcus Bürger.

Schulleiter Carlos Santos-Nunier

Setzt auf Handy-Garagen: Schulleiter Carlos Santos-Nunier 

An der Pestalozzi-Realschule gibt es zwei Level: „In den Klassenstufen 5 bis 8 werden die Handys zu Beginn des Schultags in sogenannten Handygaragen‘ verwahrt und bleiben dort bis zum Schulschluss“, erklärt Schulleiter Carlos Santos-Nunier. „In den Klassen 9 und 10 dürfen die Schülerinnen und Schüler ihre Handys zwar mitführen, diese müssen jedoch nicht sichtbar sein und dürfen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis genutzt werden.“ Santos-Nunier sucht nun „prakti­kable, alltagstaugliche Lösungen, um sowohl den pädagogischen Nutzen als auch die notwendige Konzentration im Unterricht zu gewährleisten“. Der Ansatz: Vor allem Schüler*innen der Klassenstufen 9 und 10 sollen stärker in die Erarbeitung und Reflexion der Regelungen eingebunden werden.

Schulleiterin Birgit Doraiswamy

Fordert Flexibilität: Schulleiterin Birgit Doraiswamy

Ebenso sieht es an der Friedrich-Weinbrenner-Gewerbeschule aus: Ich gehe davon aus, dass im Laufe des nächsten Schuljahres eine Diskussion über eine Neuregelung stattfinden wird”, sagt Schulleiterin Birgit Doraiswamy. An ihrer Schule ist die Handynutzung flexibler geregelt: Die Lehrer*innen können anordnen, die Geräte während des Unterrichts in sogenannten Handygaragen zu deponieren. Sie können den Schüler*innen aber auch erlauben, sie im Unterricht zu benutzen.

Diese Flexibilität ist der Schule wichtig, denn an Berufsschulen gibt es Schüler*innen verschiedenster Altersklassen: „Die Jüngsten sind 15 Jahre und die Ältesten über 40”, sagt Doraiswamy. Die neue gesetzliche Regelung soll es ermöglichen, genau auf solche Unterschiede Rücksicht zu nehmen.

Die Landesregierung empfiehlt strenge Regeln: Zwar sei es wichtig, im Unterricht zu lernen, wie man technische Geräte sinnvoll benutzt. Aber die private Nutzung von Handys und anderen Geräten muss in der Schule und der Nachmittagsbetreuung mit aller Kraft zurückgedrängt werden”, betont Bildungsstaatssekretärin Sandra Boser (Grüne). Insbesondere an Grundschulen empfiehlt die Landesregierung ein komplettes Handyverbot.

Der Landesschülerbeirat Baden-Würt­temberg sieht Verbote jedoch kritisch: „Ein generelles Handyverbot oder übermäßige Einschränkungen würden das Problem lediglich nach Hause verlagern”, heißt es in einer Stellungnahme. Einen Großteil ihrer Bildschirmzeit verbringen Jugendliche außerhalb der Schule. Risiken wie pornografischen Inhalten, verzerrten Körperbildern oder Fake News sind sie dort relativ ungefiltert ausgesetzt.

Auch die Landesregierung ist sich bewusst, dass ein Verbot allein nicht reicht: Schule muss den Kindern und Jugendlichen die notwendigen Kompetenzen vermitteln, dass sie sich mündig und selbstbestimmt in einer zunehmend digitalen Welt bewegen können“, sagt Ministerpräsident Kretschmann. Gelingen soll das unter anderem durch das neue Pflichtfach „Informatik und Medienbildung“. Es soll einen guten Umgang mit Social Media und KI sowie Grundkenntnisse in Informatik vermitteln. Ab diesem Schuljahr wird es an allen weiterführenden Schulen unterrichtet.

Bei anderen Stellschrauben für den Jugendschutz sind die Bundesländer jedoch machtlos: Gesetze für den digitalen Raum müssen meistens auf europäischer oder Bundesebene aufgestellt werden. Häufig hinken die Regeln den technischen Entwicklungen hinterher. Die neue Bundesregierung hat das erkannt. Im Koalitionsvertrag hat sie sich vorgenommen, einige Punkte anzugehen, zum Beispiel die strengere Durchsetzung von Altersgrenzen oder ein Verbot süchtig machender App-Designs. Auch Grünen-Politiker Cem Özdemir setzt darauf: Er hat im August vorgeschlagen, Social-Media-Plattformen für alle unter 16 Jahren zu sperren – so wie in Australien. Selbst wenn das kommt: Der Umgang mit Handys bleibt eine Herausforderung – für Jugendliche, Schulen und die Politik.

Fotos: © freepik.com, privat