Jobben im Sommer: Tipps für die Ferienarbeit Job & Karriere | 30.06.2023 | BZ/tmn

Junge Frau am Tresen eines Cafés Job statt Urlaub: In den Ferien bessern viele Schüler·innen ihr Taschengeld auf.

Sechs lange Wochen: Schülerinnen und Schüler nutzen die unterrichtsfreie Zeit im Sommer gerne für Ferienjobs. Auf einige Regelungen sollten sie dabei besonders achten.

Wer sich in einem Ferienjob etwas Geld dazuverdienen möchte, sollte vorab in jedem Fall einen Arbeitsvertrag abschließen. Darauf weist Kristof Becker, Bundesjugendsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), hin. Der Vertrag sollte demnach Aufgaben, die Dauer der Beschäftigung, Arbeitszeiten und die Bezahlung ganz klar regeln. Die genauen Bedingungen für Ferienarbeit regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die DGB-Jugend gibt einen Überblick:

Aufgaben:

Gefährliche Arbeiten oder schwere körperliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. In Frage kommen stattdessen Aufgaben wie Gartenarbeit, Botengänge oder Eis verkaufen.

Arbeitszeiten:

13- und 14-Jährige dürfen im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr maximal zwei Stunden täglich arbeiten – und nur mit Erlaubnis der Eltern. In der Landwirtschaft sind es drei Stunden täglich. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen bis zu acht Stunden am Tag zwischen 6 und 22 Uhr arbeiten. Wer mindestens 16 Jahre alt ist, darf in Gaststätten auch bis 22 Uhr arbeiten. 40 Stunden pro Woche und vier Wochen im Jahr sind das Maximum.

Bezahlung:

Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit, allerdings haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf den Mindestlohn. Im Juni 2022 wurde eine Erhöhung auf 12 Euro beschlossen. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz nicht.

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