515 Euro: Azubi-Mindestlohn soll 2020 kommen KARRIERE & CAMPUS | 07.07.2019 | Till Neumann

Für Angestellte gibt es in Deutschland seit 2017 einen Mindestlohn. Er beträgt aktuell 9,19 Euro. Auch für Azubis soll ab kommendem Jahr eine Lohnuntergrenze gelten. Nicht alle sind davon begeistert.

Ein Minimum von 515 Euro. Das sollen Auszubildende in Deutschland ab Januar 2020 bekommen. Es gilt ab dann für alle neu geschlossenen Ausbildungsverträge. So hat es die Bundesregierung im Mai beschlossen. Im Koalitionsvertrag waren ursprünglich 504 Euro festgehalten.

Eine „ausgewogene Mindestvergütung“ nennt Bildungsministerin Anja Karliczek die neue Untergrenze. Rund zehn Prozent der Ausbildungsbetriebe sollen laut der CDU-Politikerin von der neuen Regelung betroffen sein.

Die Vergütung für eine Ausbildung ist gestaffelt: Im ersten Jahr erhalten Azubis 515 Euro. Im zweiten Jahr steigt die Vergütung um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten um 40 Prozent. Außerdem steigt der Mindestlohn von Jahr zu Jahr. 2021 sollen schon 550 Euro im ersten Lehrjahr gezahlt werden. 2022 sind es 585 Euro. Im Jahr 2023 werden es 620 Euro.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist wenig begeistert. Der flächendeckende Mindestlohn werde „der ganz unterschiedlichen Situation der Betriebe nicht gerecht“, heißt es dort. Vor allem kleine Handwerksbetriebe in strukturschwachen Regionen würden dadurch benachteiligt.

Laut Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit haben Ende 2017 mehr als sieben Prozent der Auszubildenden weniger als 500 Euro im Monat verdient. 65.000 Azubis verdienten unter 400 Euro. Weitere 50.000 weniger als 500 Euro. Auszubildende im Friseurhandwerk im Osten Deutschlands verdienten zu dem Zeitpunkt 325 Euro.

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