Bopp stolpert über Aktiengeschäft: Micronas-Geschäftsführer muss Chiphersteller verlassen STADTGEPLAUDER | 18.06.2017

Der Justiz-Newsletter gotham-city.ch hatte am 11. Mai öffentlich gemacht, dass die Schweizer Bundesanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Matthias Bopp erlassen hat. Wegen eines illegalen Insiderhandels. Bopp war Anfang 2010 zum damals angeschlagenen Chiphersteller Micronas nach Freiburg gekommen und hatte das Unternehmen wieder auf Kurs gebracht. Nun werden dem Mann Kurse zum Verhängnis. Er verlässt Ende Juni das Unternehmen.

Da strahlte er noch: Matthias Bopp (r.) und Dieter Salomon starten neues BHKW.

Bopp wusste den Akten zufolge schon seit dem 16. Juli 2015 aus dem Verwaltungsrat, dass der japanische Elektronik-Riese TDK der damals an der Schweizer Börse notierten Micronas ein Übernahmeangebot unterbreiten würde. Acht Tage später kaufte Bopp 25.000 Micronas-Aktien für rund 123.000 Franken, pro Stück mithin für knapp 4,90 Franken. Am 17. Dezember bot TDK allen Aktionären dann einen Stückpreis von 7,50 Franken an. Bopps Titel wurden am 19. Januar 2016 getauscht – unterm Strich ein Wertzuwachs von knapp 65.000 Franken.

Die muss er jetzt komplett zurückzahlen, dazu 10.000 Franken für ein Bußgeld und die Verfahrenskosten. Obendrein hat das Gericht noch eine Strafe in Höhe von knapp 80.000 Franken auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Strafbefehl wurde rechtskräftig, weil Bopp und seine Anwälte keinen Einspruch erhoben hatten, „um die Belastung eines öffentlichen Gerichtsverfahrens zu vermeiden, obwohl sie überzeugt waren, dass kein Tatbestand des Insiderhandels vorlag“, heißt es in einer dem chilli vorliegenden Stellungnahme des Unternehmens.

TDK bedaure, dass Bopp den Strafbefehl akzeptiert hat, denn es hätten „ausgezeichnete Chancen“ bestanden, dass der Fall vor Gericht abgewiesen worden wäre. Nicht zuletzt, weil „der Erwerb der Aktien vorgängig in Einklang mit den internen Compliance-Regeln von Micronas ordnungsgemäß autorisiert worden war“. Eine chilli-Nachfrage, warum das den Vorwurf des Insiderhandels entkräftet hätte, wo doch andere Anleger zu dem Zeitpunkt überhaupt nichts von der TDK-Offerte gewusst haben können, ließ TDK unbeantwortet.

Man werde sich „in gegenseitigem Einvernehmen“ trennen, um weiteren Schaden für die Reputation von TDK und Bopp zu vermeiden. Die Konzernleitung würdigte Bopps Verdienste: „Mit seinem großen Engagement, seiner Führungsstärke und seiner Kompetenz hat er das Unternehmen entscheidend vorwärts gebracht.“ Nach Recherchen der BZ verdiente Bopp im Jahr 2014 rund 413.000 Euro.

Insiderhandel ist ein schwer zu ahndendes Vergehen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte 2016 rund 700 Verdachtsanalysen eingeleitet, aber nur 21 Anzeigen erstattet. In nur zwei Fällen kam es zu Verurteilungen. Erst Ende Mai war einer der größten deutschen Insiderhandel-Prozesse mit Freisprüchen für Christoph Boehringer und zwei weitere Angeklagte zu Ende gegangen.

Text: bar / Foto: © micronas