350 Biotope gefunden: Kritik an LUBW – Kanzlei bereitet Klage vor business im Breisgau | 07.09.2025 | Lars Bargmann
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) wollte es wieder wissen: Wie viele Biotope gibt es eigentlich im Ländle? Sie schrieb 26 verschiedene Lose aus. Eines fürs Kleine Wiesental bekam die BHM Planungsgesellschaft mbH, die auch einen Sitz in Freiburg hat. Die Grundlage für die Auftragssumme fürs Kleine Wiesental waren 258 Biotope und 344 FFH-Mähwiesen. Die BHM-Fachleute machten sich auf den Weg ins immerhin 2150 Hektar große Suchgebiet. Und fanden erstaunliche 696 Mähwiesen und 611 Biotope. So weit, so erfreulich. Erst danach wurde es unerfreulich.
Wann passiert es schon, dass plötzlich 350 neue Biotope und Mähwiesen gefunden werden? Das gesamte Kartiergebiet wurde nach FFH-Lebensraumtypen überprüft. Jedes einzelne Biotop im Maßstab 1:5000 kartiert, ganz so, wie es die Ausschreibung verlangte. Allein: Für den Mehraufwand bei den Biotopen, rund 141.000 Euro laut BHM, will die LUBW „unter wohlwollender Berücksichtigung“, wie es in einem Schreiben der die LUBW vertretenden Kanzlei Nonnenmacher heißt, höchstens knapp 24.000 Euro mehr bezahlen.
Die BHM, die sich nach erfolgloser Rechnungslegung an die LUBW die Dienste der renommierten Baurechtsspezialistenkanzlei Steiger, Schill und Kollegen aus Staufen gesichert hat, fordert für die Mehrarbeit nun noch rund 120.000 Euro. Derzeit bereitet die Kanzlei die Klage vor.

Musste nach Verlandung mit Baggern reaktiviert werden: Feuchtbiotop Riedmatten in Freiburg-Hochdorf. Lieblingsort feuchtigkeitsliebender Amphibien.
„Die von der LUBW im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellten Tabellen mit der Zahl der Biotope und Mähwiesen sind ein Unding“, sagt Kanzlei-Inhaber Nicolas Schill. Die LUBW hatte in der Auftragsbekanntmachung für das Los Kleines Wiesental einen geschätzten Wert von rund 138.000 Euro angegeben.
Für deutlich weniger als die Hälfte der Biotope, die nun tatsächlich kartiert wurden. „Die Umstände, die Grundlage der Ausschreibung waren, haben sich nachträglich schwerwiegend verändert“, sagt Rechtsanwalt Dennis Zaworski von der Kanzlei. Eine Abweichung von fast 140 Prozent sei in der Leistungsbeschreibung im Vergabeverfahren nicht abgebildet gewesen.
„Eine Änderung des quantitativen Bausolls und eine unvorhersehbare Überraschung zulasten unserer Mandantin liegt bei einer Abweichung von 136,8 Prozent vor“, heißt es in einem Schreiben der Staufener Kanzlei an die LUBW. Und: „Unsere Mandantin hat kein vertragliches Risiko für jedwede Mengenänderung übernommen.“
Dem Vernehmen nach hat der Berufsverband Landschaftsökologie Baden-Württemberg e. V. (BVDL) Mitglieder, die bereits gegen die vergaberechtliche Praxis der LUBW vorgegangen sind. Der BVDL ließ eine diesbezügliche Anfrage der Redaktion unbeantwortet.









