Anders als vorgestellt: Was tun, wenn die Ausbildung schlecht startet? Jobstarter | 03.11.2021 | tmn

Frau verzweifelt am Schreibtisch

Irgendwie hatte man sich die Aufgaben, die Vorgesetzten oder die Stimmung im Team anders vorgestellt. Welche Möglichkeiten haben Auszubildende, wenn die ersten Schritte in die Arbeitswelt gar nicht gelingen?

Wer direkt nach dem Schulabschluss in eine Ausbildung startet, weiß oft nicht genau, was auf ihn zukommt. Aber was, wenn Azubis im Ausbildungsbetrieb überhaupt nichts gefällt? Können sie einfach den Betrieb wechseln?

„Einfach wechseln, geht nicht“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Der Azubi müsste zunächst das Ausbildungsverhältnis mit dem Altbetrieb beenden, also zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag schließen oder kündigen.“

Für einen Aufhebungsvertrag ist das Einverständnis des Betriebs nötig, erklärt der Fachanwalt. Kündigen kann man einseitig, also ohne Einverständnis des Arbeitgebers. 

„Für die Kündigungsmöglichkeiten kommt es aber entscheidend darauf an, wie lange die Ausbildung schon läuft“, sagt Bredereck. Während der Probezeit (ein bis vier Monate) könne das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Nach Ablauf der Probezeit jedoch dürfen Azubis nur aus wichtigem Grund gehen. „Das müssen allerdings gravierende Gründe sein – zum Beispiel schwerwiegende Vertragsverletzungen des Arbeitgebers.“

Mit einer Frist von vier Wochen darf der Auszubildende auch nach der Probezeit kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.

„Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, lohnt es sich häufig, trotzdem mit dem Ausbildungsbetrieb zu sprechen. Unmotivierte Azubis sind oft gar nicht gewünscht“, sagt Bredereck. Häufig sei die Unzufriedenheit auch beidseitig. Dann könne eine entsprechende Aufhebung vermutlich einvernehmlich erreicht werden.

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