Exmatrikulation droht: Studierende müssen im Wintersemester 3G für Präsenzlehre vorweisen KARRIERE & CAMPUS | 19.10.2021 | Liliane Herzberg

Anstehende Personen halten Corona-Abstand ein Hoffen lange Warteschlangen vermeiden zu können: Die Freiburger Hochschulen haben verschiedene Konzepte, um die neue Verordnung umzusetzen.

Das Wintersemester steht auch in Freiburg in den Startlöchern. Die Lehre geht nach drei digitalen Semestern nun wieder in Präsenz über die Bühne. Das stellt die Freiburger Universität und die Hochschulen vor Herausforderungen. Denn die Zugangsvoraussetzung heißt: 3G. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem droht mancherorts der Rauswurf.

„Ich hab mir bis jetzt noch nicht so viele Gedanken gemacht, wie es wird, wenn die Veranstaltungen wieder in Präsenz sind“, sagt Friederike von Wallmoden, Studentin der Neueren deutschen Literatur, Kultur und Medien. Seit die 24-Jährige geimpft ist, macht sie sich wenig Sorgen um Einschränkungen. Der Nachweis öffnet ihr ohnehin alle Türen. Auch die der Universität Freiburg. Denn die stellt – wie alle anderen Hochschulen auch – im Wintersemester auf Präsenzlehre um. Wer nicht geimpft oder genesen ist, für den kann es teuer werden. Schließlich sind die offiziellen Schnelltests seit dem 11. Oktober kostenpflichtig.

Die Grundlage für die neuen Vorgaben schafft die Landes-Corona-Verordnung Studienbetrieb. „Mit den zuletzt festgelegten Regelungen hatten und haben die Hochschulen alle Möglichkeiten, zu überwiegend Präsenzlehre zurückzukehren“, sagt Landeswissenschaftsministerin Theresia Bauer. Die neue Verordnung hält an den 3G-Regeln fest. Neben der Vorgabe, dass die Studierenden geimpft, genesen oder mindestens schnellgetestet sein müssen, heißt das: Lehrveranstaltungen sind zwar generell wieder möglich, sofern jedoch der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann, besteht weiterhin eine Maskenpflicht. Das Einhalten der 3G-Regeln kann etwa anhand von Stichproben oder mit Hilfe digitaler Lösungen überprüft werden.

An den Freiburger Hochschulen wird die neue Verordnung unterschiedlich umgesetzt: Während die Planenden der Albert-Ludwigs-Universität zum Zeitpunkt der Recherche noch auf der Suche waren, wie sie die 24.000 Studierenden und knapp 7000 Mitarbeitenden überprüfen und deren Kontaktdaten erheben können, sind die deutlich kleineren Hochschulen längst einen Schritt weiter. Die gefundenen Lösungen unterscheiden sich jedoch auch hier. Sie reichen von der Kontrolle durch Lehrpersonen über sogenannte Hörsaalpässe hin zu Vignetten, die auf die Studierendenausweise geklebt werden (mehr Details im Infokasten).

Zweierlei haben alle gemeinsam: Große Vorlesungen und gelegentlich kleinere Veranstaltungen werden auch weiterhin zusätzlich digital angeboten. Außerdem: Wer sich nicht an die Vorgaben hält, dem drohen Strafen. Mitunter schwere. Beim ersten Verstoß folgt beispielsweise ein Verweis aus den Gebäuden oder vom Campus. Wer sich ein zweites Mal nicht an die Regeln hält, läuft Gefahr, suspendiert zu werden oder eine Anzeige zu kassieren. Die Katholische Hochschule spricht sogar von einer möglichen Exmatrikulation.

Die meisten Studierenden müssen sich aber wie auch Friederike von Wallmoden nicht sorgen. Nach ersten Rückmeldungen aus den Hochschulen geht das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst derzeit von einer sehr hohen Impfquote unter den Studierenden aus – ersten Schätzungen der Hochschule Macromedia nach sind rund 85 Prozent der Freiburger Studierenden geimpft. Für alle mit 2G-Nachweis kann das Semester also beinahe wie vor der Pandemie starten.

Info

Albert-Ludwigs-Universität
Erarbeitung der Konzepte.

Macromedia
Personen im 2G-Status können die Zertifikate am Student Service Desk vorlegen und erhalten dort eine Kennzeichnung im Studierendenausweis. Alle anderen müssen entweder einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) mitbringen oder kostenlos einen vor Ort ebenfalls am Service Desk durchführen. Die Regeln werden durch Stichproben geprüft.

Evangelische Hochschule
Alle Studierenden mit 2G-Nachweis erhalten eine Vignette auf die Rückseite ihres Ausweises. Alle anderen müssen einen negativen Schnelltest (24h) oder PCR-Test (48h) mitbringen. Ob eine Testung vor Ort möglich ist, wird derzeit geprüft. Lehrende sehen die Nachweise jeweils vor dem Eintritt zu den Veranstaltungen ein.

Hochschule für Musik
Prüfung mittels elektronischem Verfahren mit einer hochschul-eigenen Software. Zu Beginn des Wintersemesters wird vor dem Eingang der Hochschule eine Prüfstation aufgestellt, an der Studierende, Lehrende und andere Hochschulangehörige eins der 3 Gs nachweisen können. Sie legen dort ihren Hochschulausweis auf, dann den Nachweis (QR-Code) vor und im Anschluss wird ihr Hochschulausweis für den entsprechenden Zeitraum freigeschaltet. Für Studierende, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können oder die aus dem Ausland kommen und deren Nachweis hier nicht anerkannt ist, bietet die Hochschule eine kostenlose PCR-Pooltestung an. Termine: Immer montags, mittwochs und freitags jeweils um 7.30 Uhr in der Mensa.

Pädagogische Hochschule
Die Dozent·innen kontrollieren die 3G-Regeln jeweils vor Beginn der Veranstaltung. Studierende können einwilligen, dass der 2G-Status in einem sogenannten Hörsaalpass festgehalten wird, dann müssen sie den Nachweis nicht bei jeder Veranstaltung vorzeigen.

Katholische Hochschule
3G-Prüfung durch Lehrende vor den Veranstaltungen. Ein Aufkleber auf dem Studierendenausweis (bei geimpften Studierenden) soll das Verfahren der ständigen Überprüfung stark beschleunigen. Selbsttests sind nicht gültig und können auch nicht an der Hochschule durchgeführt werden.

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