Chatbot, mach mal! – Wie KI die Arbeitswelt verändert Jobstarter | 22.06.2025 | tmn/BZ

Frei zugängliche KI-Tools wie etwa ChatGPT sind populär und könnten helfen, zum Beispiel eine Mail zu verfassen, für die man ewig brauchen würde. Aber dürfen Beschäftigte das?
ChatGPT kann Personalern beim Sichten von Bewerbungsunterlagen helfen, in kürzester Zeit ein Gerichtsgutachten erstellen, Fehler im Programmcode finden oder auch Mails vorformulieren: ChatGPT kann in der Arbeitswelt bei vielen Tätigkeiten unterstützen.
Grundsätzlich spricht auch nichts gegen eine Nutzung: Beschäftigte dürfen für Arbeitsaufgaben alle Hilfsmittel nutzen, die ihnen im Betrieb zur Verfügung stehen, wie der Bund-Verlag auf seiner Website informiert.
Wer beispielsweise Texte, Unterlagen oder Präsentationen erstellen muss, darf den Informationen zufolge auf Handbücher, Infos aus Datenbanken oder eben auch Chatbots zurückgreifen.
Als Einschränkung gilt allerdings: Die Hilfsmittel sollten aktuelle und zutreffende Ergebnisse liefern, bei der Nutzung dürfen keine vertraulichen Informationen übertragen werden. Und: Wer mithilfe von Algorithmen Arbeitsleistungen erstellt, sei für die Ergebnisse eigenständig verantwortlich, heißt es in dem Beitrag weiter.
Unternehmen haben aber auch die Möglichkeit, den Zugriff auf ChatGPT zu sperren oder zu begrenzen. In einem solchen Fall müssten Beschäftigte davon ausgehen, dass die Nutzung unzulässig ist.
Wer dann stattdessen private Geräte für den Zugang zu den im Unternehmen gesperrten KI-Tools nutzt, müsse unter Umständen mit Sanktionen rechnen, so der Bund-Verlag. Beispielsweise dann, wenn vertrauliche Informationen „aus der betrieblichen Sphäre in die private Sphäre“ überführt werden.
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