Rolle Rückwarts – Für einige Handwerksberufe ist die Meisterpflicht wieder eingeführt Ausbildung & Arbeit | 18.03.2020 | Philip Thomas

Handwerker

In Deutschland gibt es derzeit rund 130 Handwerksberufe. Zwölf von ihnen unterliegen ab sofort wieder der Meisterpflicht: Fliesen-, Estrich-, und Parkett-leger, Drechsler und beispielsweise auch Glasveredler müssen erneut den Meistertitel tragen, um in Deutschland einen Betrieb gründen zu können.

„Damit setzt die Bundesregierung den richtigen und notwendigen Akzent für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk“, so Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Handwerker ist schließlich nicht, wer bloß einen Hammer halten kann. Kritiker fürchten allerdings, dass es durch den Meisterzwang in den betreffenden Berufen zu Monopolstellungen und weniger Wettbewerb kommt.

Beschränkungen im Handwerk sind indes nichts Neues. Sie gibt es bereits seit dem Mittelalter. Im Laufe der Jahrhunderte wurde die Meisterpflicht immer wieder mal aufgehoben und wiedereingeführt und war bereits 1935 in Deutschland Voraussetzung für selbstständiges Handwerk. 1953 wurde das Gesetz zur Ordnung des Handwerks erlassen, wonach grundsätzlich ein Meisterbrief zur selbstständigen Ausübung des Handwerks nötig wurde.

Zuletzt wurden 2004 insgesamt 53 Handwerksberufe als Mittel im Kampf gegen die gestiegene Arbeitslosigkeit wieder für zulassungsfrei erklärt. Seitdem gegründete Betriebe und Handwerker ohne Meistertitel müssen nicht um ihr Unternehmen bangen oder nun eine Meisterprüfung nachholen.

Foto ©  freepik.com/bilanol