Rotradler bleiben illegal: Freiburger Pilotprojekt abgelehnt Szene | 19.06.2018 | Till Neumann

Bei roter Ampel rechts abbiegen. Das dürfen Radfahrer in vielen Ländern. Nicht jedoch in Deutschland. Bis jetzt. Städte wie Freiburg oder München wollen testen, was andernorts längst funktioniert. Doch Freiburgs Antrag für ein Pilotprojekt ist abgelehnt. Der Grund: ein fehlendes Alleinstellungsmerkmal.

Straßburg, Basel, Paris. In vielen Städten ist Rechtsabbiegen bei Rot bereits möglich. An ausgewählten Kreuzungen oder flächendeckend. Radfahrer nutzen in dem Fall die rote Ampel als Stoppschild. Sie fahren zur Kreuzung, schauen sich um – und biegen rechts ab, wenn Platz ist und keine Gefahr droht.

Auch Frank Uekermann, Leiter des Freiburger Garten- und Tiefbauamts, hält das für einen guten Ansatz. Schon 2016 hat er sich auf chilli-Initiative für einen Test in Freiburg starkgemacht. An ausgewählten Kreuzungen will er Radlern grünes Licht geben. Wie in Basel, wo das dreieinhalb Jahre erfolgreich erprobt wurde.

Hoffnung für Freiburg keimte vergangenes Jahr: Der Bund schrieb ein Pilotprojekt aus. Uekermann reichte prompt eine Bewerbung ein. Nun teilt er mit: Der Freiburger Antrag wurde abgelehnt. Auf chilli-Nachfrage lässt das Landes-Verkehrsministerium wissen: Bundesweit sind zehn Kommunen für den Test ausgewählt, aus Baden-Württemberg sind Stuttgart und Reutlingen dabei. Dort soll wohl bis Ende 2019 getestet werden.

Warum Freiburg nicht dabei ist? Auswahlkriterien seien zum Beispiel Einwohnerzahl, Topographie oder Modal Split (Verkehrsmittelnutzung), informiert das Landesverkehrsministerium. Und: „In Freiburg gibt es kein besonderes Alleinstellungsmerkmal.“ Soll heißen: Auch andere Kommunen haben viele Radfahrer. Für Uekermann ist die Absage bitter. Er weiß: Bis für die Fahrradstadt Bewegung in die Sache kommt, können noch Jahre vergehen.

Foto: © tln

Pilotprojekt in Freiburg: Noch 2016 könnten Velos bei Rot rechts abbiegen