Schlappe für Stadtbau – Landgericht verurteilt FSB STADTGEPLAUDER | 19.07.2022 | Lars Bargmann

60 Reihenhäuser (im rot eingefärbten Bereich) direkt am angrenzenden Seepark Statisch nicht einwandfrei: Insgesamt 60 Reihenhäuser (im rot eingefärbten Bereich) direkt am angrenzenden Seepark hatte die Stadttochter gebaut.

Das Freiburger Landgericht hat einer Klage von 36 Eigentümern von Reihenhäusern am Spittelacker gegen die Freiburger Stadtbau GmbH größtenteils Recht gegeben und die FSB verurteilt, an diesen Häusern statisch nachzubessern oder Schadensersatz zu zahlen. Entsprechende Informationen des Wirtschaftsmagazins business im Breisgau bestätigt FSB-Sprecherin Marion Uerlings. Die Schadenssumme liegt bei rund 750.000 Euro. Sowohl die FSB als auch die Kläger haben Berufung eingelegt.

Insgesamt 60 Reihenhäuser hatte die FSB im Baugebiet Spittelackerstraße gebaut. Die Häuser im ersten und zweiten Bauabschnitt waren von März 2005 bis September 2007 übergeben worden. Der Haken: Die Reihenhäuser wurden nicht durch einen Prüfstatiker kontrolliert, weil der Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren eingereicht worden war. Durch einen beantragten Umbau eines Käufers flog dann auf, dass es den Häusern an horizontalen Aussteifungen mangelt. Mal, so das Gericht, sind Erdbeben und Windlasten nicht statisch ausreichend berücksichtigt, mal nur die Windlasten. Der Konflikt schwelt hinter den Kulissen schon seit mehr als zehn Jahren.

Wenig vertrauensbildend war ein Schreiben, das die Stadtbau den Eigentümern im April 2007 in ihre Häuser geschickt hatte, wonach diese noch eine erforderliche Baulast eintragen lassen sollten. Eine „Routineangelegenheit“, hatte es geheißen. Vier Käufer folgten der Aufforderung, andere sprachen von einem Betrugsversuch. Demnach hätten die Eigentümer ihre Häuser etwa erst dann abreißen (etwa nach einem Brand) oder umbauen dürfen, wenn zuvor die Standsicherheit der Nachbarhäuser nachgewiesen worden wäre. Die Häuser stehen sozusagen nur als Riegel sicher, nicht aber als Einzelhaus. Und sie stehen damit auch rechtlich auf wackligen Beinen.

Andreas Steiger, Gründer der Kanzlei Steiger, Schill & Kollegen in Staufen, bestätigt zwar, dass auch er für seine Mandanten in Berufung gegangen ist – weil das Gericht nicht in allen Fällen richtig geurteilt habe –, will sich aber ansonsten aufgrund des schwebenden Verfahrens nicht weiter äußern. 

In dem der Redaktion vorliegenden Urteil (AZ 14 O 93/14) heißt es unter Berufung auf die Landesbauordnung, dass eine „bauliche Anlage für sich allein standsicher sein muss“ und dass als bauliche Anlage nicht die Hausgruppe, sondern das einzelne Reihenhaus zu verstehen ist. Bei einigen der verkauften Reihenhausgruppen hatte die Stadtbau zuvor eine Vereinigungsbaulast eintragen lassen, wonach diese dann gemeinsam als bauliche Anlage gelten. In diesen Fällen gibt es den Mangel fehlender Selbstständigkeit nicht.

Bei anderen aber war eine solche Baulast offenbar vergessen worden. Nach Informationen der Redaktion hatte die FSB versucht, den Tragwerksplaner vor Gericht als Verantwortlichen dingfest zu machen. Und auf 850.000 Euro zu verklagen. Aber bis hin zum BGH verlor sie diesen Prozess. Denn der Planer hatte vorgetragen, wenn doch bei allen Häusern die Baulast eingetragen worden wäre, gäbe es gar keinen Mangel.

Nun, nachdem beide Seiten in Berufung gegangen sind, wird hinter den Kulissen weiterverhandelt. Die Kläger liebäugeln dabei in der Mehrzahl mit einer Ausgleichszahlung. „Wir stehen derzeit in Vergleichsverhandlungen und sind nach wie vor daran interessiert, eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden“, so Uerlings. Wenn das schon vor zehn Jahren mit konstruktivem Willen gemacht worden wäre, wären keine sechsstelligen Rechtsanwaltskosten entstanden. Zusätzlich zu den Schadensersatzforderungen.

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