Kein Wumms für die Wirtschaft: Mathias Hecht über das Wachstumschancengesetz Finanzwelt | 02.04.2024 | Mathias Hecht

Mathias Hecht Mathias Hecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Gesellschafter bei der Hecht, Budai & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Freiburg

Kann ein abgespecktes Wachstumschancengesetz noch echte Impulse für die Wirtschaft setzen? Bereits im November 2023 hatte der Bundestag dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness zugestimmt. Die Bedenken des Bundesrates wurden dabei nur bedingt berücksichtigt, daher stimmte der Bundesrat dem Gesetzentwurf nicht zu und rief den Vermittlungsausschuss an.

Das Gremium tagte am 21. Februar und hat in seiner Beschlussempfehlung diverse Änderungen als Vermittlungsergebnis vorgeschlagen. Der Bundestag hat über diese Änderungen zwei Tage später abgestimmt und mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen (!) die Änderungen gebilligt – die Opposition blockiert bislang. Jetzt soll der Bundesrat am 22. März entscheiden. Da im Vermittlungsausschuss andere Mehrheitsverhältnisse herrschen als im Bundesrat, bleibt es abzuwarten, ob das Gesetz auch tatsächlich verabschiedet wird.

Der unechte Kompromiss hat die entlastenden Wirkungen des Wachstumschancengesetzes deutlich von jährlich etwa sieben auf rund drei Milliarden zurückgefahren. Dabei wurden diverse angedachte investitionsfördernde Maßnahmen zurückgenommen:

• Die Klimaschutz-Investitionsprämie soll ersatzlos entfallen.
• Die Anhebung der GWG-Grenze auf 1000 Euro und die Verbesserung der Pool-Abschreibung (bisher geplante Grenze von 5000 Euro für drei Jahre) sollen ersatzlos entfallen.
• Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter soll nun nur noch das Zweifache (maximal 20 Prozent der linearen AfA) betragen für von April bis Dezember 2024 angeschaffte Wirtschaftsgüter. Die Abschreibung nach §7g, Abs. 5 EstG soll nur noch 40 statt 50 Prozent betragen.
• Die degressive Gebäude-AfA soll von bisher geplanten 6 auf 5 Prozent gesenkt werden.
• Die Erhöhung der Verpflegungsmehraufwendungen soll ersatzlos entfallen. Gleiches gilt für die Erhöhung der Freigrenze von 110 auf 150 Euro bei Be­triebsveranstaltungen.
• Die Grenze beim Verlustvortrag nach §10 d, Abs. 2 EStG soll 70 statt geplant 75 Prozent betragen für vier Jahre.
• Der geplante Verlustrücktrag für drei Jahre (statt bisher zwei Jahre) soll vollkommen entfallen.

Ob dieser abgespeckte Kompromiss echte Wachstumsimpulse für die Deutsche Wirtschaft generieren kann, ist fraglich. Dennoch ist es aus meiner Sicht ein – wenn auch kleiner – Schritt in die richtige Richtung, um zumindest punktuelle Wachstumsimpulse zu geben, insbesondere im Mietwohnungsbau. Ein Wumms für die Wirtschaft ist das nicht.

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