Nun doch Flutlichtspiele beim SC? Verwaltungsgericht will Lärm-Daten prüfen Sport | 23.10.2019 | pt

Es sah so aus, als müsse der SC Freiburg einen rechtlichen Rückschlag wegstecken: Laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) darf der Bundesligist aus Lärmschutzgründen keine Heimspiele nach 20 Uhr sowie sonntags zwischen 13 und 15 Uhr im neuen Stadion austragen. Das Urteil beruht möglicherweise auf veralteten Daten und wird derzeit geprüft.

In der Vergangenheit waren Anwohner aus umliegenden Stadtteilen Mooswald und Brühl mit einer Klage gegen die Baugenehmigung vor dem Freiburger Verwaltungsgericht gescheitert. Diesen Beschwerden gab das VGH nun teilweise statt – möglicherweise auf Basis alter Unterlagen.

SC-Vorstand Oliver Leki zeigte sich von dem Urteil zunächst bestürzt: „Nach dem bisherigen Verlauf ist der Beschluss für uns mehr als überraschend. Für den Fortgang des Verfahrens wird die Begründung eingehend zu prüfen sein.“

Die Untersuchung ist in vollem Gange. Denn beim Verwaltungsgericht wurden möglicherweise veraltete Daten verwendet. Das VGH dazu knapp:  „In einem Verfahren wird zu prüfen sein, ob tatsächlich nicht aktuelle Lärmgrenzwerte zugrunde gelegt wurden und – falls ja – ob das Auswirkungen auf die ausgesprochene teilweise Nutzungsuntersagung hat.“

Visualisierung: © HPP-Koester