Zoff ums Bobbele: Journalistin schützt Begriff, zwei Freiburger sind sauer STADTGEPLAUDER | 20.06.2020 | Till Neumann

Freiburger Bobbele

Bobbele ist ein geflügeltes Wort. Nur echte Freiburger sind eins, heißt es. Doch Bobbele ist auch eine eingetragene Marke. Die Journalistin Judith Velminski hat dazu Figuren entworfen und den Begriff schützen lassen. Ein Unternehmer und ein Entertainer sind verärgert.

Alle Freiburger sind Bobbele? Nein. Nur wer im Krankenhaus St. Elisabeth geboren wurde, ist ein echtes, heißt es beim Förderverein St. Elisabethenschwestern. Für 35 Euro gibt’s dort eine Urkunde – unter Vorlage der Geburtsurkunde. Ausnahmen machen sie keine, erklärt eine Schwester und lacht.

Witzig finden zwei Freiburger die Lage rund ums Bobbele nicht. Anton Würmlin ist einer davon. Er hat sich mit dem Streetware-Label Freiburgs Finest 2013 selbstständig gemacht. Gerne würde er nun T-Shirts mit dem Begriff „Bobbele“ drucken lassen. Doch mit dem Vorhaben beißt er auf Granit.

Der Grund: Judith Velminski und Sabine Kuhn haben 2017 dem Bobbele ein Gesicht gegeben: Sie haben Figuren (siehe oben) entworfen und damit „das Geheimnis ums Bobbele gelüftet“, wie es damals beim Pressetermin hieß. In dem Zuge haben sie mit ihrer Firma bobbele art den Begriff „Bobbele“ schützen lassen. Möglich ist das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München.

Sabine Kuhn und Judith Velminski

„Wir haben versucht, eine Art it-Figur zu schaffen“, sagt Velminski, „als Projektionsfläche, damit sich Freiburgerinnen und Freiburger mit ihr identifizieren können. Wir haben jahrelang an dem Projekt gearbeitet, bis die Figur im Stadtmuseum stand, und das hat uns sehr viel Geld gekostet.“ Ein Anwalt habe ihr geraten, den Begriff zu schützen. Das tat sie in 8 von 34 möglichen Kategorien und ist damit für zehn Jahre Markeninhaberin. Andere dürfen ihn zu kommerziellen Zwecken nicht frei verwenden.

Würmlin fragte sie im März per Mail, ob er eigene Bobbele T-Shirts vertreiben kann. Velminskis Antwort: Das gehe nur mit der Verwendung ihres Logos. Sie schlug eine Jahresgebühr von 600 Euro vor. Würmlin möchte aber weder das Logo drucken noch dafür bezahlen. „Ich bin stocksauer“, sagt der 28-Jährige. Für ihn ist das Wort Bobbele Allgemeingut. In der Facebook-Gruppe Netzwerk Freiburg startete er eine Umfrage: Ist es gerechtfertigt oder unmoralisch, den Begriff zu schützen? 170 stimmten für unmoralisch. 8 für gerechtfertigt.

zwei Männer auf Freiburg

Wollen nicht fürs Bobbele zahlen: Unternehmer Anton Würmlin (links) und Entertainer Jens Eberle.

Enttäuscht ist auch der Entertainer Friburger Bobbele alias Jens Eberle. Er hat vor rund eineinhalb Jahren Post von Velminski bekommen und berichtet, „bobbele art“ wollte von ihm Geld für die Nutzung des Namens. „Sie wollte mich indirekt ausbremsen“, sagt der 43-Jährige. Für den Verkauf seiner Bobbele T-Shirts solle er Anteile zahlen. Zirka 1600 Euro seien im Raum gestanden.

Eberle weigerte sich zu zahlen – mit der Auskunft, er werde den Vorgang notfalls öffentlich machen. „Das ist reine Geldmacherei“, schimpft der 43-Jährige. Zumal er sich persönlich beleidigt fühle über die „kleinen Zipfelmänner“. Auch anderen ginge das so. Seitdem habe er nichts mehr von ihr gehört.

Ist die Marke für Velminski eine Geschäftsidee? „Wir wollen unsere Kunst schützen. Jeder kann sich Bobbele nennen, aber unter dem Label eben keine Produkte vertreiben“, sagt die 46-Jährige. Das sei ein normaler Vorgang. Bei Details sei sie kompromissbereit. „Wir lassen mit uns reden.“

Kurios: Im DPMA-Register findet man weitere Einträge. So hat beispielsweise die Bäckerei Pfeifle die Marke „Friburger Bobbele“ in der Kategorie Brot und Brötchen sichern lassen. Die Firma Büromaschinen Dettlinger ist seit 2019 Inhaber der Marke „Bobelle“ – also mit einem B und zwei L. Und das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg hat die Rechte auf „BOBBELE“.

Der Ärger um den Namen ist kein Freiburger Phänomen: Auch die Band „Fettes Brot“ hat Zoff mit einer gleichnamigen Imbissbude. Rechtlich wird’s da schwieriger. Die Rapper haben – anders als bobbele art – ihren Namen nicht geschützt.

Statement des Marken- und Patentamts

  • Was sagt das Marken- und Patentamt zum Bobbele-Beef? Die Antworten gibt’s im chilli-Interview.

Fotos: © bobbele art, Jasmin Bergmann, Till Neumann & Naomi Eberle

Bobbele wird Statue: klein, süß, selten