Streit ums Ruefetto: Club und IGS hoffen auf Grünes Licht durch die Ampel Szene | 29.12.2021 | Pascal Lienhard

Ruefetto

Das Ruefetto am Granatgäßle hat eine bewegte Geschichte. Ob Geburtstage, Vernissagen oder Partys – über die Jahre war immer viel los. Allerdings fehlt der Location die Genehmigung als Vergnügungsstätte. Nun hoffen Besitzer Jos Schuhmacher und die IG Subkultur (IGS) auf eine Novelle aus Berlin, die dem urigen Treff zugute kommen könnte.

Genehmigte Nutzung als Pianobar

Nach Angaben des Rathauses liegt für das Ruefetto eine genehmigte Nutzung als Pianobar vor. „Wir akzeptieren hierbei auch andere Instrumente und eine gewisse Verstärkung“, sagt Rathaussprecherin Martina Schickle. Die Musik müsse also nicht nur unplugged sein, solange sie sich im Rahmen der Lautstärke eines akustischen Klaviers bewege.

Die IGS setzt sich dafür ein, dass das Ruefetto als Musik- und Clubbetrieb genehmigt wird. Laut ihrer Einschätzung konnte Schuhmacher lange auf Kulanz bauen und einen Club- und Spielstättenbetrieb organisieren. Das habe sich durch wiederkehrende Beschwerden von Anwohner·innen geändert. Das Ergebnis war bitter: Im August 2016 erging eine Nutzungsuntersagung.

Hoffnung richtet sich auf Berlin

Für Schuhmacher bedeutete das ein Verbot von Disco-Tanzveranstaltungen. Er erklärt, dass das Ruefetto daraufhin mit einem Rechtsanwalt zehn Tanzveranstaltungen pro Jahr erkämpfte. Schickle stellt das anders da: Der Betreiber habe die Regelung nicht mit einem Anwalt durchgestritten, vielmehr habe die Stadt mit dem Anwalt abgestimmt, dass zusätzlich zu akustischen Konzerten maximal zehn Sonderveranstaltungen als „seltene Ereignisse“ akzeptiert werden. „Er kann also eine Menge machen“, erklärt Schickle, „was nicht geht, sind sehr laut verstärkte Konzerte und eben ein Diskothekenbetrieb, egal mit welcher Musik.“

Ruefetto

Geht hier nicht: Sehr laut verstärkte Konzerte und ein Diskothekenbetrieb.

Nach Kenntnis von Markus Schillberg von der IGS erfülle das Ruefetto heute schon alle notwendigen bautechnischen Voraussetzungen für einen Musik- und Clubbetrieb. Die Hoffnung richtet sich nun aufs ferne Berlin. Im Mai hat der Bundestag einen Entschluss gefasst, der eine Baurechtsnovelle vorsieht: Clubs sollen baurechtlich nicht mehr als Vergnügungsstätten gelten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke. „Zum einen ist das eine klare ideelle Aufwertung“, erklärt Schilllberg. Zum anderen glaubt er, dass dadurch ein Clubbetrieb wieder möglich werden könnte. Hoffnung macht auch, dass das Thema Clubförderung erstmalig Gegenstand eines Koalitionsvertrags ist, jenem der neuen Ampel-Regierung.

Wie steht das Rathaus zu den möglichen Impulsen aus Berlin? „Die Stadtverwaltung beobachtet die rechtliche Entwicklung mit großem Interesse“, sagt Schickle. Konkrete Inhalte seien der Stadt allerdings derzeit noch nicht bekannt und würden auch nicht schnell erwartet. Sobald diese vorlägen, würden sie intern bewertet. Gegebenenfalls könnten diese auch baurechtliche oder planerische Konsequenzen haben.

Fotos: © Till Neumann, Markus Schillberg