26 Monate: null Anbauvereinigungen – Das zähe Ringen in Freiburg nach der Cannabis-Teillegalisierung Politik & Wirtschaft | 19.10.2026 | Till Neumann und Lars Bargmann

cannabis Feld

Seit April 2024 ist Cannabis in Deutschland teil-legalisiert. Seit Juli 2024 darf es Anbauvereinigungen geben. Also Vereine, die Gras anbauen und an Mitglieder verteilen. Doch 26 Monate später hat kein einziger eine Erlaubnis in Freiburg. Wie kann das sein? Dabei scheint sich der Umgang mit Cannabis zu entkrampfen – zumindest in Teilen. Akteure hoffen auf Verbesserungen. Die Polizei meldet weniger Besitzverstöße. Doch der Stühlinger Kirchplatz bleibt Umschlagplatz.

Die Zahl der Anbauvereine in Deutschland wächst. Das meldet das Online-Portal cannabib.de. Mehr als 400 waren es im April 2026 laut Deutschem Hanfverband. Dessen Team hat die Zahlen recherchiert und online veröffentlicht, aufgeschlüsselt nach Bundesland. Die höchste Genehmigungsquote im Verhältnis zur Bevölkerung hat Niedersachsen (86), die niedrigste Bayern (9).

Baden-Württemberg landet auf einem hinteren Platz: 35 genehmigte Anbauvereinigungen waren es im April. 38 sind es derzeit, informiert Heike Spannagel, Sprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg (RP).

Kurios: Freiburg trägt dazu keinen einzigen bei. Spannagel: „Für Anbauvereinigungen mit Sitz in Freiburg laufen zwei Antragsverfahren, die derzeit noch nicht reif für eine Erlaubnis sind.“ Ein weiterer Verein aus Freiburg habe seinen Antrag zurückgenommen, so die Sprecherin.

Wie kann es sein, dass nach 26 Monaten die Zahl in Freiburg bei null steht? Auf die Frage, woran Anträge scheitern, erklärt Spannagel: „Aufgrund der jeweils höchst individuellen Umstände der einzelnen Anträge lässt sich keine allgemeine Aussage über Gründe des Scheiterns treffen.“

Die Gründe könnten in den handelnden Personen (Zuverlässigkeit), der Satzung der Anbauvereinigung (unzulässige Gewinnerzielungsabsicht), der Lage des befriedeten Besitztums (Nähe zu geschützten Kinder- und Jugendeinrichtungen), dem Raum- und Anbaukonzept (Sicherheit gegen Einbruch) und in vielen weiteren Einzelheiten liegen. Auskünfte zu laufenden Verfahren möchte das RP nicht geben.

Fragt man einen, der hier eine Anbauvereinigung gründen möchte, sieht die Sache anders aus: „Die Behörde versucht das mit allen Mitteln zu verhindern“, erzählt er dem chilli. Mehr als eineinhalb Jahre versuche er schon mit Hilfe eines Anwalts eine Genehmigung zu bekommen und werde hingehalten. „Ein Katz-und-Maus-Spiel“, sagt der Mann, der anonym bleiben möchte. Die laufenden Kosten trägt der Vorstand des Cannabis Clubs alleine. Bei mehr als 100.000 Euro sei er mittlerweile für das Verfahren.

Er hat nach eigener Aussage alle Weichen für eine Zulassung gestellt. Eine Anbaulocation sei ebenso bereit wie eine Abgabestelle. Rund eine halbe Million Euro will er investieren für das Projekt. Ausreichend Mitglieder stünden bereit. Es fehle nur noch die Zulassung.

Umschlagplatz: Der Schwarzmarkt boomt auf dem Stühlinger Kirchplatz

Umschlagplatz: Der Schwarzmarkt boomt auf dem Stühlinger Kirchplatz

Der Mann kann sich das nur so erklären: „Das ist eine Rauszögerungstaktik.“ Auf jede seiner Einsendungen an die Behörde würden Wochen vergehen, bis eine Antwort komme. Teilweise warte er sogar länger als die maximal erlaubten drei Monate. Seine Meinung dazu: „Drei Monate zu warten, bis eine Frage bezüglich des Verfahrens beantwortet wird, das ist komplett aus der Range.“

Beantwortet hat das Oberlandesgericht Stuttgart im vergangenen Juni eine Klage auf Zulassung eines Anbauvereins in einem Gewerbegebiet – und das sogar gleich generell untersagt. In dem der Redaktion vorliegenden Urteil (6 K 8605/25) heißt es, dass Anbauvereinigungen deswegen in Gewerbegebieten unzulässig sind, weil „es dabei nicht um eine gewerbsmäßige, gewinnorientierte oder sonst wirtschaftliche Teilnahme am Markt geht“.

Die Cannabisfreunde wollten eine ungenutzte Werkhalle anmieten. Wenn sie gewinnorientiert wären, wäre die Nutzung mithin baurechtlich zulässig. Allein: Nach dem deutschen Cannabisgesetz gilt ein striktes Gewinnverbot für Anbauvereine.

Zudem, so die Richter der 6. Kammer, könnten sie auch nicht zu den – in Gewerbegebieten meist zulässigen – Anlagen für kulturelle, soziale oder gesundheitliche Zwecke zählen. Obwohl der Laie wohl bei allen drei Kategorien eher den Daumen heben würde.

Der Freiburger Hanfunternehmer Tobias Pietsch kritisiert die restriktive Haltung der zuständigen Stellen: „Die Clubs werden wahnsinnig behindert, gerade in Baden-Württemberg, im Saarland und in Bayern.“ Die Behörden würden sich mit Genehmigungen schwertun und unglaubliche Auflagen aufstellen. Dabei sei es dringend nötig, endlich vernünftige Bezugsquellen zu ermöglichen.

Pietsch betreibt unter anderem den Shop Hanfnah in Freiburg, ist Cannabis-Aktivist seit vielen Jahren. Auch er weiß von Fällen, bei denen Menschen fünf- oder sechsstellige Beträge investiert haben, die Lizenz schlussendlich jedoch nicht erteilt wurde. Zum Beispiel wegen baulicher Auflagen. „Gerade die süddeutschen Behörden verhindern das enorm“, sagt Pietsch.

Wer Cannabis konsumieren möchte, kann alternativ zu Hause anbauen. Drei Pflanzen sind erlaubt. Doch das passe nicht für jeden: „Einige haben entweder keinen grünen Daumen oder keine Kapazität dafür“, sagt Pietsch. Dann brauche es einen Cannabis Club, den Schwarzmarkt oder das Rezept von Ärzt·innen.

Doch dieser Umweg sei nicht erste Wahl: „Sowohl Ärzte als auch Apotheker haben da nicht immer viel Ahnung davon“, berichtet Pietsch. Er fordert daher Fachgeschäfte als Abgabestellen. So könne man Beratung und Verkauf vor Ort möglich machen. Dass Freiburg sich eines Tages als Modellstadt bewirbt, um das zu erproben, das würde er begrüßen.

Den Schwarzmarkt hat die Teillegalisierung nicht ausgetrocknet. Wer auf dem Stühlinger Kirchplatz unterwegs ist, bekommt weiterhin Drogen angeboten. „Brauchst du was?“, raunt ein Dealer freitagnachts dem Autor dieser Zeilen zu. Gras gibt’s dort ebenso wie härteren Stoff.

Auch die Polizei bestätigt den Verkauf. „Wir beobachten auch nach der
Legalisierung weiterhin einen hohen Verkehr mit Betäubungsmitteln am Stühlinger Kirchplatz“, sagt Árpád Kurgyis, Sprecher des Freiburger Polizeipräsidiums. Erklären lasse sich das womöglich damit, dass sich die Abnehmenden scheinbar nicht in den legalen Anbau-Vereinigungen registrieren lassen wollen oder können – oder die Anonymität vorziehen. Kurgyis: „Ein weiterer Grund kann sein, dass dort Cannabis beinahe rund um die Uhr zu einem scheinbar attraktiveren Preis angeboten wird.“

Dennoch konstatiert die Freiburger Polizei auch erfreuliche Zahlen: „Deutlich erkennbar ist der Rückgang der Besitzverstöße mit Cannabis nach der Einführung des Konsumcannabisgesetz (KCanG)“, berichtet Kurgyis. Von 2021 bis 2023 hat die Polizei jährlich in Freiburg rund 1000 Besitzverstöße registriert. Mittlerweile dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit bei sich haben. Die Zahl der Verstöße in Freiburg ist enorm gesunken. 2025 auf 38 Fälle, berichtet Kurgyis. Ein Rückgang von rund 96 Prozent.

Weniger Arbeit hat die Polizei mit dem Thema Cannabis trotzdem nicht. „Der personelle Ressourceneinsatz ist weiterhin hoch“, sagt Kurgyis. Die Ermittlungsverfahren würden aus verschiedenen Gründen aufwendiger, weshalb der Personaleinsatz intensiv bleibe.

Zu kämpfen hat auch Norman Schäfer aus Emmendingen. Der 36-Jährige konsumiert Cannabis aus medizinischen Zwecken. Er leidet an Epilepsie, ADHS, einer zu kurzen Hüfte und einer Wirbelfraktur. Seit rund zehn Jahren bekommt er Cannabis-Blüten auf Rezept, die Krankenkasse trägt die Kosten von mehr als 1000 Euro pro Monat. THC helfe ihm gegen Schmerzen, Epilepsie und Hyperaktivität im Alltag.

Für Schäfer war Deutschland in dem Bereich in den vergangenen Jahren auf einem guten Weg. Doch nun ändert sich die Gesetzeslage. „Ich stehe vor einem Riesenproblem“, erzählt der chronisch Kranke. Blüten werden seit Juli nicht mehr von der Kasse bezahlt. Das regelt das sogenannte GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Als Ersatz sind orale Extrakte vorgesehen. Schäfer sagt: „Die wirken anders, müssen neu dosiert werden.“ Sich darauf einzustellen, sei eine lebensgefährliche Angelegenheit.

Schäfers Fazit: „Jeder Patient ist damit wieder eine Laborratte.“ Er hält sich rechtliche Schritte vor, falls die Kasse die Extrakte nicht finanziert, die bei hohem THC-Wert in einer rechtlichen Grauzone liegen. Der Emmendinger ist kein Einzelfall: 65.000 Cannabispatienten sind laut aktuellen Zahlen davon betroffen, dass medizinische Cannabisblüten nicht mehr Kassenleistung sind.

Der Unmut bleibt damit trotz Teillegalisierung bei Betroffenen groß. Dennoch sieht Hanfaktivist Pietsch eine allgemeine Trendwende: „Es gibt immer noch viele Konsumenten, die schreckhaft sind oder sich verstecken, aber ganz viel hat sich entkrampft.“ Die Angst, kriminalisiert zu werden, lasse nach.

Pietsch nimmt vermehrt Menschen wahr, die öffentlich kiffen. „Die meisten sind darauf bedacht, dass man andere nicht stört.“ Die Vorgaben, nicht in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen zu konsumieren, findet er richtig. Sie führe zu einem neuen Reflex: „Wo man früher immer wieder über die Schulter geguckt hat, ob ein Cop kommt, schaut man heute, ob ein Kind kommt.“ Das sei die viel schönere Herangehensweise.

Gerichtsverfahren führt oder begleitet Pietsch dennoch weiterhin. Gerade steht er einem Kunden seines Hanfnah-Ladens bei, der wegen Eigenanbaus vor Gericht muss. Eine Pflanze in dessen Garten in Lahr sei beschlagnahmt worden, weil ein Nachbar Anzeige erstattet hatte. Der Grund: „Die Pflanze war ihm zu groß.“

Pietsch findet die Gesetzeslage hier schwammig. Man dürfe maximal 50 Gramm ernten. Eine Maximalgröße gebe es jedoch nicht. „Wie kann man vorher abschätzen, wie viel Ernte sie abwirft?“ Ohne Topf könne eine Pflanze durchaus bis zu 500 Gramm produzieren. Pietsch fordert: „Das Gesetz muss dringend überarbeitet werden.“

„Zweites Wohnzimmer“: die Betreiber des Café Calma Pablo Dorn (rechts) und Suá Maciel-Reffert

„Zweites Wohnzimmer“: die Betreiber des Café Calma Pablo Dorn (rechts) und Suá Maciel-Reffert

Wer in Freiburg Gras rauchen möchte, kann das neuerdings auch im Café Calma an der Karlsruher Straße 52 tun. Es hat im Juni geöffnet und lädt ausdrücklich zum Kiffen ein. „Wir wollen einen Ort schaffen für die Leute, wo sie einfach zusammenkommen können“, erklärt Betreiber Pablo Dorn (31). Wer komme, könne Mitgebrachtes rauchen, müsse das aber nicht.

„Das soll eine Art zweites Wohnzimmer sein“, sagt Dorn. Für Menschen, die beispielsweise nicht zu Hause rauchen können oder wollen. Angenommen werde das gut. Mal seien 20 Menschen da, mal bis zu 70. Vor allem Menschen zwischen 20 und 35 Jahren seien dort. Aber auch ein paar Ältere.

Und wenn jemand Gras kaufen möchte? „Dann wird klar auf das Gesetz hingewiesen“, antwortet Dorn. Konsum ist okay, Verkauf illegal. Gerade von Gästen aus dem Ausland komme die Frage hin und wieder.

Wie normal kiffen heute ist? Dorn: „Normal war es bei vielen auch schon vor der Legalität.“ Kritiker hatten damals vor steigenden Konsumzahlen gewarnt. Eingetroffen ist das nicht. Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zeigte im Juli: Weder Jugendliche noch junge Frauen kiffen mehr als früher. Lediglich bei jungen Männern zwischen 18 und 25 Jahren sind die Zahlen gestiegen: Von 2023 bis 2025 von 26,9 auf 31,6 Prozent. Die Forschenden sagen jedoch: Das sei ein langfristiger Trend – mit der Teillegalisierung habe das nichts zu tun.

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