Wo Steuerpolitik Realität trifft – Mathias Hecht zur Debatte über die Erbschaftsteuerreform Politik & Wirtschaft | 26.03.2026 | Mathias Hecht
Mathias Hecht ist Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Gesellschafter bei der Hecht, Budai & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Freiburg.
Die Reform der Erbschaftsteuer gehört derzeit erneut zu den steuerpolitischen Kernthemen. Während politisch insbesondere eine stärkere Besteuerung großer Vermögen diskutiert wird, zeigt die Beratungspraxis, dass Unternehmensnachfolgen häufig weniger ein Vermögens- als vielmehr ein Liquiditätsproblem darstellen. Denn gerade im deutschen Mittelstand besteht der Unternehmenswert überwiegend aus produktiv gebundenem Vermögen, das nicht ohne Weiteres zur Steuerzahlung eingesetzt werden kann.
Ein Praxisbeispiel verdeutlicht das: Unternehmer A vererbt seinem Kind B ein produzierendes Familienunternehmen mit einem Gesamtwert von 25 Millionen Euro. Die Vermögensstruktur ist typisch für viele mittelständische Betriebe: 20 Millionen entfallen auf betriebsnotwendige Immobilien, 3 Millionen auf Maschinen und Anlagen sowie „lediglich“ 2 Millionen auf liquide Mittel. Die Immobilien und Maschinen sind für den Geschäftsbetrieb existenziell und können nicht ohne Substanzverlust veräußert werden.
Nach aktueller Rechtslage kann begünstigtes Betriebsvermögen im Rahmen der Regel- oder Optionsverschonung weitgehend steuerfrei übertragen werden, sofern insbesondere der Betrieb nicht nur mindesten fünf Jahre lang mit ähnlichen Lohnkosten fortgeführt wird. Unterstellt man im Beispiel die Regelverschonung (85 Prozent), ergibt sich vereinfacht: Unternehmenswert: 25 Mio. Euro; Verschonung: 21,25 Mio. Euro; Steuerpflichtiger Erwerb: 3,75 Mio. Euro; Abzüglich Freibetrag Kind (400.000 Euro): 3,35 Mio. Euro; Bei einem Steuersatz von 19 %*: rund 636.500 Euro Erbschaftsteuer
Die Steuerbelastung bleibt damit zwar spürbar, bewegt sich jedoch in einer Größenordnung, die regelmäßig aus vorhandener Liquidität oder laufenden Gewinnen tragbar ist.
Die SPD schlägt insbesondere einen Lebensfreibetrag von 900.000 Euro innerhalb der Familie, einen Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen sowie die weitgehende Abschaffung der bisherigen Verschonungsregelungen vor. Gleichzeitig soll eine Stundungsmöglichkeit über bis zu 20 Jahre eingeführt werden. Dasselbe Beispiel auf Basis des SPD-Reformvorschlags ergibt vereinfacht: Unternehmenswert: 25 Mio. Euro; Abzüglich Unternehmensfreibetrag: 5 Mio. Euro; Abzüglich Lebensfreibetrag: 0,9 Mio. Euro; Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage: 19,1 Mio. Euro; Bei einem Steuersatz von 27 %: rund 5,16 Mio. Euro Erbschaftssteuer**
Im Vergleich zur vorhandenen Liquidität von 2 Millionen würde die Steuer damit deutlich über den verfügbaren Mitteln liegen. Selbst über eine 20-jährige Stundung ergäbe sich eine jährliche Steuerlast von rund 258.000 Euro, die dauerhaft aus Gewinnen oder anderen Finanzierungsmitteln erwirtschaftet werden müsste.
Aus praktischer Erfahrung zeigt sich, dass Unternehmensnachfolgen bereits heute eine langfristige steuerliche und finanzielle Planung erfordern. Immobilien werden häufig bewusst im Betriebsvermögen gehalten, um Produktionsabläufe zu sichern und Mietrisiken zu vermeiden. Eine stärkere steuerliche Belastung solcher Strukturen würde daher nicht primär „vermögende Privatpersonen“, sondern vielfach operativ tätige Unternehmen treffen.
Die Reformdiskussion verstärkt zudem Unsicherheit in Nachfolgeprozessen: Familienunternehmen planen Generationenwechsel regelmäßig über viele Jahre hinweg. Unklare steuerliche Rahmenbedingungen können dabei Investitionsentscheidungen beeinflussen oder zu strukturellen Anpassungen führen.
Die Reformdebatte bewegt sich somit im Spannungsfeld zwischen der Gerechtigkeitsdebatte und der Standortpolitik, zwischen steuerlicher Gleichbehandlung großer Vermögen und dem Schutz unternehmerischer Substanz. Auf der einen Seite versprechen weniger Begünstigungen stattliche Mehreinnahmen für den Staat, auf der anderen könnten sie die Investitionsfähigkeit und Stabilität mittelständischer Unternehmen beeinträchtigen.
Während der Reformvorschlag mit erweiterten Freibeträgen und Stundungsregelungen auf eine höhere Besteuerung großer Vermögen abzielt, zeigt die Praxis, dass die Abschaffung der bisherigen Verschonungsmechanismen erhebliche Liquiditätswirkungen entfalten kann. Für eine ausgewogene Reform ist aber eine stärkere Berücksichtigung der Vermögensstruktur und der betrieblichen Bindung einzelner Assets entscheidend, um die Fortführung produktiver Familienunternehmen nicht unbeabsichtigt zu gefährden.
*Erbschaftssteuersatz Klasse 1 bei dieser Höhe des Erbes
** Da konkrete neue Steuersätze im Reformpapier noch nicht festgelegt sind, kann zur Illustration der heutige progressive Tarif für Kinder herangezogen werden. Bei einer Bemessungsgrundlage in dieser Größenordnung ergäbe sich überschlägig eine Steuerbelastung von etwa 27 Prozent.
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