Eine Frage des Erbens – Debatte um Erbschaftssteuer erhitzt die Gemüter Politik & Wirtschaft | 14.03.2026 | Lars Bargmann
Crash statt Kontinuität? Ob eine höhere Besteuerung großer Erbschaften Privilegien abbaut oder die Übergabe mittelständischer Betriebe innerhalb der Familie schwieriger macht, das wird kontrovers diskutiert.
In Deutschland ist die Debatte um die Erbschaftssteuer neu entflammt. Die SPD hat sie mit ihren Reformvorschlägen evoziert, vor allem die CDU hat sofort abgewunken.Auf der einen Seite steht die Gerechtigkeitsfrage, auf der anderen der Schutz von vor allem viele Millionen schweren mittelständischen Unternehmen. Das business im breisgau hat Steuerberater und Vermögensberater, Politiker und Experten befragt. Das Bundesverfassungsgericht wird im laufenden Jahr erneut über die Steuer urteilen.
Die Reichen werden immer reicher, die Ärmeren immer weiter vom Wohlstandszug abgehängt. Das ist kein Stammtischpalaver, das ist empirisch belegbar. In Deutschland wurden zuletzt etwa 400 Milliarden Euro jährlich vererbt oder verschenkt – das ist übrigens beinahe ein kompletter Bundeshaushalt, der 2024 rund 440 Milliarden betragen hatte. Es geht mithin auf den ersten Blick um enorme Summen.
Nach den Steuerbegünstigungen in Höhe von 17,1 Milliarden blieben an Erbschafts- und Schenkungssteuereinnahmen am Ende 13,3 Milliarden Euro übrig. Das ist zwar ein neuer Höchstwert (zum Vergleich: 2009 nahm die öffentliche Hand 4,3 Milliarden Euro durch die Steuer ein), aber gemessen am gesamten Steueraufkommen von knapp 950 Milliarden Euro kreist die hitzige Debatte um lediglich ein gutes Prozent. Und das ist – auf den zweiten Blick – keine enorme Summe mehr.
Enorm allerdings ist das Aufregungspotenzial, wenn es um hohe Erbschaften geht. Besser: Das Verschonen von hohen Besteuerungen hoher Erbschaften oder Schenkungen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte erstmals 2006 das bestehende Erbschaftssteuergesetz als gleichheits- und damit verfassungswidrig beurteilt. Sechs Jahre später stellte der Bundesfinanzhof fest, dass „Steuervergünstigungen nicht durch ausreichende Sach- und Gemeinwohlgründe gerechtfertigt sind und einen verfassungswidrigen Begünstigungsüberhang aufweisen“.
Es folgte erneut eine Reform, bis der Bundesfinanzhof im Herbst 2017 erklärte, dass auch das reformierte Gesetz immer noch verfassungswidrig sei. Kurios: Wer ein Mietshaus mit 30 Wohnungen erbt, zahlt darauf Steuern. Wer aber 300 Wohnungen erbt, zahlt keine. Weil er dann als Wohnungsunternehmen zählt. Noch in diesem Jahr wird sich Karlsruhe erneut mit dem Gesetz befassen. Experten gehen davon aus, dass auch das geltende Gesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhält.
Unter dem Slogan „FairErben“ hatte die SPD-Bundestagsfraktion im Januar ihre Reformideen präsentiert. Demnach soll anstelle des heute – und seit 2009 trotz Inflation unverändert geltenden – Freibetrags von 400.000 Euro pro Kind alle zehn Jahre künftig ein einmaliger „Lebensfreibetrag“ von mindestens 900.000 und höchstens 1.000.000 Euro gelten. Für Betriebsvermögen soll eine Freibetragsgrenze von fünf Millionen Euro gelten, darüber hinaus anfallende Steuern sollen über 20 Jahre lang aus laufenden Gewinnen bezahlt werden.

Julia Söhne
Die Freiburger SPD-JF-Fraktion unterstützt die Berliner Parteigenossen. „Wenn Kommunen um jeden Euro ringen müssen, während in Deutschland sehr große Vermögen nahezu steuerfrei vererbt werden können, stimmt etwas im System nicht“, sagt die Fraktionsvorsitzende Julia Söhne. Der Schutz von Arbeitsplätzen und echten Familienbetrieben sei wichtig. Und genau darauf zielten die Vorschläge ab: „Der Bäcker, der Handwerksbetrieb oder das mittelständische Unternehmen vor Ort geraten durch die Reform nicht in Schwierigkeiten“ – denn genau für solche Betriebe sehe der SPD-Vorschlag entsprechende Freibeträge vor.
Die „großzügigen Sonderregeln“ kämen vor allem extrem großen Vermögen zugute, teilweise milliardenschweren Konzernen, die nur noch formal als „Familienbetrieb“ firmieren: „Eine Reform muss diese Privilegien endlich beenden.“ Zudem gehöre auch die Vermögensteuer wieder auf die politische Tagesordnung.
Kurz nachdem die SPD den Ball aufs Spielfeld gebracht hatte, hat Kanzler Friedrich Merz bei einer Rede vor der Industrie- und Handelskammer in Halle gesagt: „Ich möchte unseren Koalitionspartner bitten, durch steuerpolitische Vorschläge in diesen Tagen nicht eine zusätzliche Verunsicherung in die Bevölkerung und insbesondere in die mittelständischen Betriebe hineinzubringen, wenn es denn um die Frage der Nachfolge der nächsten Generation in diesen Unternehmen geht.“ CSU-Chef Markus Söder nannte die geplanten Änderungen beim Betriebsvermögen eine „Einladung zur Auswanderung“.

Arno Heger
Der Freiburger CDU-Fraktionsvorsitzende Arno Heger sieht in den SPD-Vorschlägen die Gefahr, dass sie zur deutlichen Mehrbelastung von Betriebsvermögen im Erbfall die „Nachfolge in mittelständischen Betrieben erschweren oder im Extremfall sogar verunmöglichen können“. Eine Erbschaftsteuer „ohne wirksame Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen würde viele Unternehmen zwingen, betriebsnotwendige Substanz zu veräußern, um die Steuer zu finanzieren“. Mit negativen Folgen für Investitionen, Ausbildungsplätze und Beschäftigung in Freiburg und der Region. Familienunternehmen hätten häufig hohe Bewertungswerte, aber nur begrenzte Liquidität, denn ihr Vermögen stecke überwiegend im Betrieb, nicht auf dem Konto.

Mathias Hecht
Das sieht der Freiburger Steuerberater Mathias Hecht auch so. Er hat fürs business im Breisgau die Erbschaftssteuer für ein typisches mittelständische Unternehmens mit einem Unternehmenswert von 25 Millionen Euro ausgerechnet. Bei der bisherigen Regelung beläuft sich diese für den Erben auf rund 640.000 Euro, beim SPD-Vorschlag auf 5,16 Millionen Euro (s. Seite 32.) „Für eine ausgewogene Reform ist eine stärkere Berücksichtigung der Vermögensstruktur und der betrieblichen Bindung einzelner Assets entscheidend, um die Fortführung produktiver Familienunternehmen nicht unbeabsichtigt zu gefährden“, sagt Hecht.

Claus Walter
Claus Walter, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Freiburger Vermögensmanagement GmbH, sieht die SPD-Pläne deswegen kritisch, weil deutsche Unternehmen ohnehin schon im internationalen Vergleich sehr hohe Steuern zahlen. Laut OECD-Angaben liegen sie hierzulande bei 29,9 Prozent, in Frankreich und den USA unter 26 Prozent, in der Schweiz bei 19,6 Prozent, in Ungarn gar nur bei 9 Prozent. „Wir investierten für unsere Kunden gerne in deutsche Unternehmen, aber die haben hier jetzt schon viele Standortnachteile, da passt eine höherer Erbschaftssteuer gar nicht rein.“ Die Unternehmer in der Kundschaft ächzten jetzt schon unter vielen Widrigkeiten wie Bürokratie, Energiepreise, Fachkräftemangel.
Auch der Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen in Baden (wvib) hat sich mit den SPD-Vorschlägen befasst. „Die meisten Vermögenswerte stecken in Maschinen, Hallen und Immobilien. Wenn Unternehmen Betriebsvermögen auflösen müssen, um eine Steuer zu begleichen, geraten Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Arbeitsplätze in Gefahr“, so Hauptgeschäftsführerin Hanna Böhme. Die jüngste wvib-Umfrage habe gezeigt, dass Unternehmensnachfolgen schon heute mit großen Herausforderungen verbunden sind: „Eine Verschärfung der Steuer würde die Nachfolge in vielen Familienunternehmen gefährden.“
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin hatte Im Januar in einer Pressemitteilung gefordert, dass für eine Erbschaftsteuerreform „Steuerprivilegien abgeschafft, höhere Lebensfreibeträge eingeführt und Steuertarife vereinfacht werden“. Dadurch würden Belastungen gerechter verteilt, die Zahl der Steuerpflichtigen von 200.000 auf knapp 100.000 halbiert und trotzdem Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro generiert. Der aktuelle SPD-Vorschlag, so DIW-Steuerexperte Stefan Bach, sei zwar „im Ansatz richtig“, lasse aber die Tarifgestaltung offen.

Marcel Fratzscher
In Bachs Vorschlag werden neben Lebensfreibeträgen von einer Million Euro für enge Verwandte die derzeit sieben Tarifstufen auf vier reduziert und die Steuersätze vereinfacht. Die Progression bleibe erhalten. DIW-Präsident Marcel Fratzscher sagte dem SWR unlängst, man könne eine Erbschaftssteuer immer so gestalten, dass es nicht zu einer Subtanzbesteuerung kommt: „Wenn man es klug und richtig macht, muss kein Unternehmen verkauft werden.“ Erbschaftssteuern dürften nicht eingezogen werden, wenn das Unternehmen Verlust oder keinen Gewinn macht. Würde man eine Erbschaftssteuer von 20 Prozent auf Unternehmensvermögen erheben und die über zehn Jahre strecken, dann würden die Erben eben zwei Prozent weniger Rendite als üblich erwirtschaften.
Bert Rürup, das ist der, nach dem die Rente benannt ist, erinnerte neulich in einem Beitrag fürs Handelsblatt an John Stuart Mill, den bekannten Vordenker des Liberalismus im 19. Jahrhundert. Der war der Ansicht, Erbschaften sollten zur Gänze an den Staat fallen, da der Erbe nichts zur Entstehung dieses Vermögens beigetragen habe. Was der Staat mit einem mittelständischen Maschinenbaubetrieb anstellen soll, sagte der Chefökonom des Blattes nicht.









